DSGVO: Vorsicht beim Kleingedruckten in E-Mails

(c) Screenshot/DM/E-Mail
  • Drucken

Firmen fordern Nutzer in Mails auf, ihre Daten zu prüfen, Newsletter zu bestätigen und informieren über neue Nutzungsbedingungen. Über die sich manche ein paar Berechtigungen mehr sichern. Außerdem haben Betrüger aktuell Hochkonjunktur.

Zwei Jahre hatten Unternehmen Zeit, sich auf die neue europäische Datenschutgrundverordnung (DSGVO) einzustellen. Am Freitag, dem 25. Mai, ist es so weit - und seit Wochen werden Internet-Nutzer einer Flut an E-Mails ausgesetzt. Mal soll überprüft werden, ob die Daten noch stimmen, in anderen Fällen muss bestätigt werden, dass man den Newsletter noch haben will, oder man bekommt spezifische Informationen über die Art der Datenspeicherung. Dass die Nutzungsbedingungen jetzt leichter verständlich sind, hängt übrigens auch mit der DSGVO zusammen. Mit den Mails holen sich Unternehmen die in Artikel 6 Absatz 1 der DSGVO vorgeschriebene "explizite Einwilligung" der betroffenen Personen. Unternehmen müssen diese Zustimmungen bei einer Prüfung nachweisen können.

Für den Nutzer bedeutet das, dass er eine Übersicht bekommt, welche Newsletter er überhaupt abonniert hat. Es bedeutet aber auch, dass Nutzer zwei Mal hinschauen sollten, bevor sie einer Bestätigung der neuen Nutzungsvereinbarung einfach so zustimmen.

Nutzungsbedingungen nicht nur überfliegen

Nahezu nebenebei wird der Kunde darüber informiert, welche Daten und Informationen gesammelt werden, wo diese gespeichert und wie sie verarbeitet werden. Dabei kann es dazu kommen, dass mehr gesammelt wird, als einem lieb ist. Hier sollte man abwägen, ob eine Abmeldung nicht sinnvoller wäre. Bei Apps ist es leichter, denn auch bei Android sowie iOS ist es über die Einstellungen möglich, einzelne Zustimmungen zu entziehen. Wenn der Nutzer das Unternehmen jedoch kennt, mit den bisherigen Diensten zufrieden war und diese weiterhin nutzen möchte, ist eine Bestätigung der Nutzungsbedingungen in der Regel sinnvoll.

Der Falter-Chefredakteur Florian Klenk stolperte bei der Durchsicht der neuen Nutzungsbedingungen der ÖBB-App in der Kategorie "Daten, die wir sammeln" über den Punkt "Geo-Daten". Auf Twitter schrieb er, dass er nichts davon halte, dass sein Bewegungsprofil von einem staatlichen Unternehmen gespeichert werde. Die ÖBB reagierte prompt und erklärte, dass die Standort-Informationen nur abgerufen werden, wenn man eine Route abfragt und die App naheliegende Stationen ermitteln möchte.

Vorsicht vor Betrügern!

Mit den Mails haben auch Betrüger Hochkonjunktur. Wer Mails von Unternehmen, Diensten und Banken bekommt, die er nicht kennt oder nutzt, sollte diese auch gar nicht erst öffnen. Bevor auf einen Link geklickt wird, sollte man genau durchlesen, ob es sich tatsächlich um das Unternehmen handelt. Die Masche ist alt, aber nach wie vor effektiv. Denn wer aufgefordert wird, vom Versandhändler XY seine Daten abzugleichen, wird das auch oftmals tun. Vor allem, wenn er regelmäßig Kunde ist. Im schlimmsten Fall gibt man sensible Daten an Betrüger weiter, oder infiziert seinen Rechner mit Schadsoftware.

Auch wenn es viele sind, sollte man aktuell seine Mails noch genauer unter die Lupe nehmen und bei Banken-Mails sowieso sofort misstrauisch werden, denn Banken verschicken in der Regel keine Mails, sondern informieren postalisch oder über das Online-Banking über Neuerungen, Änderungen oder aktuelle Bedrohungen durch Phishing-Mails. Daher bleibt nur die Empfehlung, nicht vorschnell zu klicken und grundsätzlich zu prüfen, um wen und was es geht.

(bagre)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Tech

Mails zu Datenschutz: "Das war eigentlich Unsinn"

Der Obmann der Arge Daten rechnet aufgrund der heute in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung mit vielen Schadenersatz-Klagen.
Symbolbild zum Datenschutzgesetz
Tech-News

"Neue Ära des Datenschutzes": Ab sofort gelten die EU-Regeln

Alle 28 EU-Staaten müssen ab heute die Datenschutz-Grundverordnung anwenden. Damit wird die Verarbeitung personenbezogener Daten strenger geregelt. Datenschutzaktivisten kritisieren ein zu lasches Vorgehen Österreichs.
Wirtschaftsrecht

Neuregelung: Streitfragen zum "Datenschutz neu"

Wann kann sich ein Unternehmer auf Geschäftsgeheimnisse berufen? Was gilt künftig für Videoüberwachung? Und wie ist das wirklich mit Werbemails und Newslettern?
Tech

Facebook: Ein Fleischer erklärt die Datenschutzgrundverordnung

Mit einem Schild machte der Salzburger Metzger auf die Datenschutzgrundverordnung aufmerksam und landet damit einen Facebook-Hit.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.