Wien. „Ich lasse mich nicht verhöhnen“, sagt Peter Paul Skrepek. „Jeder, der etwas leistet, will dafür bezahlt werden. Mir entging in den letzten zwei Jahren ein Viertel meiner Tantiemen“, sagt der Musiker und Komponist. Wie ihm geht es vielen Künstlern in Österreich – und das obwohl mehr Kunst konsumiert wird als je zuvor. Das Problem: Seit Musik, Filme und Texte einfach im Internet zu haben sind, bezahlen immer weniger dafür.
Kommenden Mittwoch gehen die Künstler auf die Straße. Sie fordern eine Festplattenabgabe, um einen Teil der entgangenen Einnahmen wieder wettzumachen. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung der Leerkassettenabgabe, mit der Privatkopien z. B. auf Kassetten oder CD-Rohlinge abgegolten wurden. Unterstützt werden die Künstler bzw. die für sie zuständigen Verwertungsgesellschaften auch von der Politik: Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) verhandeln über eine Urheberrechtsreform. Der Entwurf soll nächstes Frühjahr fertig sein und, wie die Ministerinnen mehrfach bekräftigten, ist geplant, die Festplattenabgabe festzuschreiben.
Festplatten verteuern
Parallel hat sich jedoch breiter Widerstand gegen die Festplattenabgabe formiert. Netzaktivisten, Grüne, Teile der SPÖ, die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer machen gegen die Gebühr mobil. Zeitgleich mit dem Protestmarsch der Künstler hat auch die „Initiative für Netzfreiheit“ zu einer Gegendemo aufgerufen. Tatsächlich sind einige Fragen zur Festplattenabgabe offen: Warum soll etwa jemand, der nur private Bilder auf der Festplatte speichert, eine Abgabe an Künstler bezahlen? Genau an dem Problem scheiterten bisherige Versuche, die Leerkassettenvergütung auf Festplatten auszuweiten. 2005 schmetterte der Oberste Gerichtshof eine Klage der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana gegen den Computerhersteller Gericom ab. Begründung: Anders als CD-Rohlinge werden Festplatten (im PC, Smartphone) auch für andere Zwecke als den Download von Musik oder Filmen genutzt. Wo Festplattengebühren existieren, ist es Unternehmen zwar möglich, sich „freizubeweisen“. Privaten steht diese Option aber meist nicht offen.
Zudem ist fraglich, ob die Abgabe den Künstlern entscheidend helfen würde, da sie illegale Downloads nicht verhindert. „Ich kann nicht warten, bis die ganze Welt gerettet ist“, entgegnet Skrepek. Die Alternativen zur Festplattenabgabe würden die „totale Überwachung des Netzes“ bedeuten. Das würden weder Künstler noch User wollen.
In der Tat haben die Gegenvorschläge Tücken. So forderte der Kultursprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl, jüngst, die Gebühr nicht am Gerät, sondern am Internetzugang festzumachen. Jeder private Breitband-Internetnutzer soll eine „Kultur-Flatrate“ zahlen.
Legaler Upload
Die Internetabgabe soll monatlich zwischen zwei Euro (wenn auch mobiles Breitband erfasst wird) und fünf Euro betragen. Unterm Strich will er 130 bis 140 Mio. Euro im Jahr lukrieren. Das Problem: Erstens trifft auch diese Abgabe Internetnutzer auch, wenn sie nur E-Mails versenden. Zweitens ist die Verteilung der Einnahmen mit bürokratischem Aufwand verbunden. Zinggl schlägt ein Modell ähnlich dem ORF-Teletestsystem vor: Bei Benutzern, die sich freiwillig melden, wird durch eine Software das Up- und Download-Verhalten überwacht. Je häufiger ein Lied eines Künstlers gespielt wird, desto mehr Geld bekommt er. Im Gegenzug für die Pauschale soll der Upload von Musik oder Videos für privaten Gebrauch legalisiert werden. (Der Download illegaler, ins Netz gestellter Inhalte zum privaten Gebrauch gilt bereits als straffrei.)
Das Legalisieren des illegalen Uploads findet Axel Anderl, Leiter der IT-Rechtsabteilung bei den Rechtsanwälten bei Dorda Brugger Jordis, jedoch bedenklich – denn Österreich sei mitnichten ein kleiner Markt, wo man Zinggl zufolge derlei ausprobieren könne: „Wenn österreichische User Lieder legal uploaden können, bedeutet das, dass die weltweit heruntergeladen werden können – und dürfen?“
Der Rechtsexperte, der auch die Festplattenabgabe ablehnt, präferiert ein anderes Modell: Die (im Idealfall EU-weite) Gebühr solle besser bei Download- und Streaming-Anbietern (Streaming: Nutzung ohne Speichern) ansetzen. Diese würden diese Content-Pauschale an ihre Kunden weitergeben: „Es würde die Richtigen treffen“, sagt Anderl. Gleichzeitig müsste die Rechtsverfolgung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet verbessert werden: „Derzeit laufen Rechteinhaber gegen eine Mauer.“ Denn der Provider muss privaten Klägern nicht die Daten des verdächtigen Users herausgeben. Die Novelle soll hier Abhilfe schaffen. Skrepek hält von all dem wenig: „Das sind alles interessante Versuche. Aber ich bin keine Laborratte.“ [i-Stockphoto]
Die Regierung plant mit der Reform des Urheberrechts auch eine Festplattenabgabe. Künstler hoffen mit der Gebühr auf digitale Speichermedien einen Teil des Rückgangs ihrer Einnahmen wettzumachen. Kritiker warnen vor hohen Kosten und mangelnder Treffsicherheit. Bisher haben jedoch alle Modelle, Künstlern im digitalen Zeitalter Einnahmen zu sichern, ihre Tücken.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.10.2012)
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