Gefährlich, entflammbar, Hoverboards

(c) Amazon/jetson
  • Drucken

Amazon hat die Segway-ähnlichen Geräte verbannt und auch Fluglinien warnen vor den Geräten.

Der Hype um Hoverboards, Segway-ähnliche Geräte, währte nur kurz. Die Segway-ähnlichen Geräte sind nicht wieder out, sondern werden als gefährlich eingestuft. Online-Händler Amazon hat die Geräte zum Teil aus dem Sortiment entfernt.

Anlass für diese Aktion waren Berichte über massive Verletzungen und Konstruktionsmängel. Zum Teil haben die Hoverboards zu brennen begonnen. Aus diesem Grund fordert Amazon Warnhinweise auf den Scootern, insbesondere den Akku und die Ladegeräte betreffend.

Amazon bietet nur noch Hoverboards von Jetzson und Razor an. Produkte von Swagway und Phunkeeduck wurden hingegen entfernt.

Schlechte Erfahrungen hat man auch bei dem deutschen Fachmagazin C't mit den Hoverboards gemacht. Das getestete elektrisch angetriebene Skateboard um 360 Euro hat mehrere Redakteure zum Sturz gebracht und einem davon sogar einen komplizierten Ellbogenbruch eingebracht.

Grund dafür soll keine Fehlkonstruktion sein, sondern eine beabsichtigte Funktion. Eine Art Not-Abschaltung, wenn der Batteriestand zu gering sei. Zumindest ist das die Einschätzung der Kollegen bei C't, denn aus der Bedienungsanleitung gehe das nicht eindeutig hervor.

Auch Fluglinien schlagen Alaram und wollen die Geräte von Flugzeugen verbannen. Zu hoch sei die Gefahr, dass sie während des Flugs Feuer fangen. Abwegig sind die Bedenken nicht. In Großbritannien haben bereits drei Wohnungen aufgrund von Hoverboards Feuer gefangen.

(Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

US-LIFESTYLE-TRANSPORT-TECHNOLOGY
Innovationen

Hoverboards: Eine Gefahr auf zwei Rädern

Elektrisch angetriebene Rollbretter, auch Hoverboards genannt, entwickeln sich vom angesagten Spielzeug zum Verbotsprodukt Nummer eins.
Das Hoverboard als Ausstellungsstück auf dem IFA Gelände.
Wien

Ministerium: Für Hoverboards kein Führerschein notwendig

Das Verkehrsministerium informiert - nicht ganz ernst gemeint - über die Rechtslage, wenn man mit dem fiktiven Hoverboard aus "Zurück in die Zukunft II" auf Österreichs Straßen unterwegs ist.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.