In Deutschland werden ab 2013 die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf alle Haushalte ausgeweitet. Unabhängig davon, ob und welche Empfangsgeräte vorhanden sind. Das haben die Regierungschefs der Länder in Berlin auf einer Sitzung der Rundfunkkommission beschlossen. Grundlage für die Reform ist ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof (Pdf), das von den Ministerpräsidenten der Länder, ARD, ZDF und Deutschlandradio in Auftrag gegeben wurde.
Haushalte, die bisher keine Abgaben oder lediglich 5,76 Euro für den Radioempfang bezahlt haben, müssen ab 2013 die vollen 17,98 Euro zahlen, die bisher für TV und Radio fällig waren. Kirchhof hält die jetzige GEZ-Gebühr für nicht mehr zeitgemäß, da die modernen Empfangsgeräte nicht mehr "raumgebunden" seien. Durch die neue Regelung entfallen auch die aufwändigen Kontrollen. Die Gebühr für Unternehmen orientiert sich an der Mitarbeiteranzahl und kann bis zu 150-mal so hoch sein wie die Abgabe für Privathaushalte. Das geht aus einer Erklärung des Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder und des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD), sowie Baden-Württembergs Regierungschef Stefan Mappus (CDU) hervor.