Der heimische Internetanbieter UPC muss voraussichtlich in seiner Werbung auf das jährlich fällige Pauschalentgelt ("Servicepauschale") hinweisen. Vergangenen Freitag habe der zuständige Richter am Handelsgericht Wien in seinem mündlichen Urteil die Werbung von UPC als irreführend bezeichnet und dem Unterlassungsgebot des Verein für Konsumenteninformation (VKI) stattgegeben, teilten die Konsumentenschützer am Donnerstag mit. Das Urteil sei nicht rechtskräftig. Gegen den heimischen Mobilfunker 3 wurde - in ähnlicher Angelegenheit - das Verfahren geschlossen. Das Urteil stehe in diesem Fall noch aus.
"Heimlich zusätzliche Pauschalentgelte"
Zahlreiche Telekom- und Internetanbieter hätten im vergangenen Jahr zu ihren monatlichen Fix-Tarifen jährliche "Servicepauschalen" eingeführt, ohne in ihrer Werbung ausreichend darauf hinzuweisen, kritisieren die Konsumentenschützer. Der VKI führt deswegen gegen einige Telekommunikationsanbieter Verbandsklagen wegen irreführender Werbung. "Die zusätzlichen ,Servicepauschalen' haben viele Konsumenten sehr verärgert. Vielen Kunden ist es nämlich unverständlich, weshalb die Anbieter neben fixen Grundentgelten heimlich zusätzliche Pauschalentgelte eingeführt haben", betonte Peter Kolba, Chefjurist des VKI. Damit werde auch der Preiswettbewerb unterlaufen, wenn diese Entgelte nicht in das beworbene Grundentgelt eingerechnet würden.
(APA)
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