Juristen fordern Gesetze für Roboter

HONDA ASIMO
HONDA ASIMO (c) AP (Koji Sasahara)
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Wenn ein Roboter lernfähig ist, haftet dann im Schadensfall der Besitzer oder der Hersteller? Fragen wie diese waren Thema einer dreitägigen Konferenz.

Die rasante technische Entwicklung macht nach Ansicht des Juristen Eric Hilgendorf gesetzliche Regelungen für Roboter notwendig. "Rechtsprechung brauchen wir, wenn Gerichtsverfahren entschieden werden müssen", sagte Hilgendorf der Nachrichtenagentur dpa. "Und es scheint so zu sein, dass es künftig viele Gerichtsverfahren geben wird rund um Roboter, oder wie wir sie lieber nennen: autonome Systeme." Juristen, Informatiker, Philosophen und Soziologen haben auf einer dreitägigen Tagung bis Mittwoch am Zentrum für Interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld in Deutschland über Roboterrecht diskutiert.

"Es gibt dazu schon Urteile. Da geht es vor allem um Haftungsregelungen zivilrechtlicher Art, also etwa um Schadenersatz", sagte der Professor von der Forschungsstelle Robotrecht der Universität Würzburg. Als Beispiel nannte er den Robodoc-Fall, eine Operationsmaschine, die vor einigen Jahren bei Operationen Hüftknochen zu tief ausgefräst hatte. "Hier war es ein einfacher Fall: Der Hersteller der Maschine musste haften."

Wenn Roboter falsche Schlüsse ziehen

"Jetzt haben wir das Problem, dass die Maschinen immer autonomer werden. Sie werden korrekt ausgeliefert, lernen im Laufe der Zeit dazu, leider aber möglicherweise das Falsche", sagte Hilgendorf. "Wenn daraus ein Schaden entsteht, kann der Hersteller mit starken Argumenten sagen: Das ist nicht mein Verschulden."

So sind in Japan erste Pflegeroboter im Einsatz. Die Maschine übermittelt Daten des Patienten, im Notfall schlägt sie Alarm. "Der Roboter könnte gelernt haben, ein Schnarchen als harmlos zu erkennen. Beim nächsten Patienten ist es dann ein Erstickungsanfall, den die Maschine aber für Schnarchen hält. Wer haftet?"

"Autohersteller arbeiten an selbstfahrenden Fahrzeugen, es gibt Überwachungsroboter, Industrieroboter", zählte Hilgendorf auf. "In der Industrie-Robotik versucht man jetzt, Mensch und Maschine direkt zusammenarbeiten zu lassen. Also zum Beispiel Schweißarbeiten, die von einem Menschenarm und einem Roboterarm gemeinsam ausgeführt werden." Aber kann eine Maschine für jede Bewegung des Menschen programmiert werden?

Hirnschrittmacher mit Nebenwirkungen

"Außerdem nehmen die Möglichkeiten, Technik in Menschen einzubauen, rasant zu", stellte der Jurist fest, etwa für Parkinson-Patienten. Bei einigen Patienten komme es durch Hirnschrittmacher zu Fehlverhalten, etwa wegen eines verstärkten Sexualtriebs. "Können die dann hinterher sagen, ich war teilweise unzurechnungsfähig?"

"Schnell kommt in diesem Zusammenhang auch die Frage eines Rechtsschutzes für Roboter auf", bedauerte Hilgendorf. "Wenn man Maschinen beibringt, Emotionen zu simulieren, wird bei vielen Menschen das Bestreben geweckt, diesen Roboter zu schützen." Die simple Urform sei Mitte der 1990er Jahre das Tamagotchi gewesen. "Maschinen irgendwelche Rechte einzuräumen, ist aus juristischer Sicht aber natürlich absurd."

"Nicht vermenschlichen"

Andersherum könne sich auch die Forderung ergeben, Roboter bei Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen. "Theoretisch könnte man auch einen Roboter bestrafen. Aber Sinn von Strafen ist ja Prävention", erinnerte der Jurist. "Man sollte hier nicht vermenschlichen, etwa wie im Film 'I, Robot'. Das ist Science-Fiction, aber keine seriöse juristische Fragestellung."

Derzeit drehe sich die Debatte ohnehin weniger um Haftung, sondern mehr um Datenschutz. "Die autonomen Systeme müssen ja ständig Daten von ihrem Gegenüber und der Umgebung aufnehmen. Was passiert damit?"

(Ag. )

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