Apple hat in Deutschland eine Klage gegen das Tablet Xoom seines Konkurrenten Motorola verloren. Ähnlich wie im Verfahren gegen den Hersteller Samsung hatte Apple vor dem Düsseldorfer Landgericht ein Verkaufsverbot durchsetzen wollen. Das Xoom sei seinem eigenen Tablet iPad zu ähnlich. Doch die Richter sahen das anders: Motorola verletze die für Apple geschützten Geschmacksmuster nicht. In dem Verfahren ging es um drei eingetragene Geschmacksmuster, für die bei der zuständigen Behörde derzeit Prüfungsverfahren wegen ihrer Gültigkeit anhängig sind.
Nächste Instanz für Xoom und Galaxy Tab
Die Kosten des Verfahrens muss Apple nur zu zwei Drittel tragen. Ein Drittel übernimmt Motorola, weil der Konzern mit einer Gegenklage - Apples Geschmacksmuster seien ungültig - ebenfalls abgeblitzt ist. Beide Seiten können gegen das Urteil in die nächste Instanz, das Oberlandesgericht gehen. Dort wird am 24. Juli auch eine Entscheidung über die Klage von Apple gegen Samsung fallen. Dann geht es um das Tablet Galaxy 10.1 N. Auch diesem Modell hatte das Landgericht in erster Instanz eine ausreichende Unterscheidbarkeit vom iPad bescheinigt. Es war entwickelt worden, nachdem der Verkauf einer Vorgängerversion tatsächlich wegen zu großer Ähnlichkeit mit Apples Produkt untersagt worden war.
Die Auseinandersetzungen um Patente und Geschmacksmuster vor deutschen Gerichten zwischen Apple und seinen Wettbewerbern sind Teil eines großen Rechtsstreits, der weltweit in mehreren Ländern erbittert ausgetragen wird.
(APA/dpa/Red. )
Motorola Xoom: Androids Tablet-Premiere im Test




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