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Apple siegt: Gericht verbietet Samsungs Galaxy Tab 7.7 europaweit

24.07.2012 | 13:20 |   (DiePresse.com)

Das kleine Samsung-Tablet darf europaweit nicht vertrieben werden. Das größere Modell Galaxy Tab 10.1 N bleibt trotz Apple-Beschwerde im Handel. Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

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Im seit über einem Jahr lodernden Patentstreit zwischen Apple und Samsung hat der südkoreanische Konzern vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf einen Pyrrhussieg errungen. Der 20. Zivilsenat wies einen Antrag von Apple ab, den Vertrieb des bereits veränderten Samsung-Tablets Galaxy Tab 10.1 N in Deutschland und Europa zu untersagen. Im Falle des Modells Galaxy Tab 7.7 folgte das OLG allerdings dem Urteil des Landgerichtes und verbot den europaweiten Vertrieb. In Deutschland wird dieses Modell nicht angeboten.

Rücken und Seiten ahmen iPad nach

Wie das OLG in einer Aussendung erklärt ahme Samsung mit der zweitkleinsten Version seiner Tablet-Reihe die rückseitige und seitliche Gestaltung des iPad zu stark nach. Im Gegensatz zum Landgericht sah sich das Oberlandesgericht europaweit zuständig, weil die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung der koreanischen Muttergesellschaft einzustufen sei. Die Entscheidung erging daher nicht gegen die Samsung Electronics GmbH Deutschland, sondern gegen Samsung Electronics Co. Ltd in Korea. Beide Eilentscheidungen, sowohl zum Galaxy Tab 7.7 als auch zum Galaxy Tab 10.1 N, sind rechtskräftig, können aber mit Hauptsacheverfahren angegriffen werden.

Weltweiter Patentkrieg

Samsung und Apple, sind bei Smartphones und Tablet-PC erbitterte Konkurrenten. Die beiden Firmen klagen wegen angeblicher Patentverletzungen in zahlreichen Ländern gegeneinander. Apple wirft Samsung unter anderem vor, das Design seines iPad und seines iPhone schamlos kopiert zu haben. Nach dem Verbot des ersten Galaxy Tab 10.1 veröffentlichte Samsung eine optisch leicht abgeänderte Version und brachte sie als Galaxy Tab 10.1 N auf den Markt.

(APA/Reuters/dpa/db)

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10 Kommentare

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Eitelkeiten

Bei technischen Details finde ich Patente ja noch sinnvoll, aber ob ich mir letztendlich ein Samsung oder Apple Tablet kaufe hat doch eher zweitrangig etwas mit dem Aussehen zu tun.

das zweitkleinste tablet?

so viel ich weiß ist 7.7 das kleinste tablet in reinform. das note ist trotz seiner größe immer noch ein smartphone, wenn auch ein gigantisches.

aber egal, jetzt gibts eh schon das g tab 2 7.7.

solange apple versucht ein monopol aufzubauen werde ich sie verabscheuen, nicht jeder ist geistig so beschränkt dass er ios braucht um mit smartphojes klarzukommen...

Re: das zweitkleinste tablet?

Zweitkleinstes passt schon. Siehe Samsungs Tablet-Lineup:

Galaxy Tab 7.0 Plus N (alt)
Galaxy Tab 2 7.0
Galaxy Tab 7.7
Galaxy Tab 8.9
Galaxy Tab 10.1 N (alt)
Galaxy Tab 2 10.1

Das Note haben wir nicht mitgezählt.
Hoffe das hilft als Ergänzung.

mfg,
db

Gast: gast:1
24.07.2012 11:46
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??

Wie kann ein deutsches Gericht irgendwas "europaweit" verbieten?

Ich frag erst garnicht, wie man ein 7 Zoll Gerät mit einem 10 Zoll Gerät "verwechseln" kann...

Re: ??

da gehts nicht um die größe, eher um das design.

Antworten Gast: Maßband
24.07.2012 12:22
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Re: ??

Ich würde mir hier auch eine eindeutigere Berichterstattung wünschen, doch so wie ich es verstanden habe, darf Samsung Deutschland das Galaxy Tab 7.7 in ganz Europa nicht vertreiben, das heißt auch nicht exportieren. Samsung Europe darf es allerdings schon in ganz Europa (mit Ausnahme Deutschlands natürlich) vertreiben. Bin mir aber wie gesagt nicht ganz sicher.

Re: Re: ??

Nicht ganz.
Geklagt hat Apple Kalifornien gegen Samsung Deutschland und gegen Samsung Korea. Die Entscheidung gegen das Galaxy Tab 7.7 erging gegen Samsung Korea.
Wir haben den Text im zweiten Absatz ein bisschen erweitert, hoffentlich ist es jetzt etwas klarer.

mfg,
db

Antworten Antworten Antworten Gast: gast:1
24.07.2012 13:37
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Danke, aber..

"die Entscheidung erging gegen Samsung Korea..."

Samsung-Korea darf also dieses Gerät ..

(das eh nicht so wirklich aktuell ist, wenn man sich die Produkt-Liste von Samsung anschaut)

... nicht in Europa verkaufen?

Na dann verkauft es halt "Samsung Spanien, Samsung Südafrika oder Samsung Australien"... oder?

Re: Danke, aber..

Charmanter Gedanke, aber wohl nicht gültig. Das Gericht hat Samsung Deutschland (obwohl eigenständige Rechtspersönlichkeit) als reine Niederlassung (quasi Filiale) von Samsung Korea gesehen. Dementsprechend würde auch dieser Trick nicht funktionieren. Mein Verdacht: Samsung kündigt demnächst ein Galaxy Tab 7.7N mit anderem Design an, oder stellt auf der IFA Ende August ein Galaxy Tab 2 7.7 vor.