Wien/Höll. Das neue iPhone5 kostet im Online-Shop von Apple mindestens 679 Euro. Wie bei allen Apple-Produkten gibt es für das iPhone für die ersten 90 Tage einen kostenlosen Telefonsupport und eine einjährige Garantie.
Zusätzlich bietet der US-Konzern eine kostenpflichtige Garantieverlängerung an – den sogenannten „AppleCare Protection Plan“. Damit kann die Garantie auf zwei Jahre (gilt für iPhone, iPad, iPod und Apple-TV) beziehungsweise drei Jahre (für Mac) ausgedehnt werden. Doch die Kunden werden dafür zur Kasse gebeten. Beim iPhone kostet AppleCare 69Euro, beim MacBookPro sind es schon 349 Euro.
Der EU-Kommission sind die Vorgänge um die Garantiepraxis ein Dorn im Auge. EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat dazu allen 27 EU-Ländern einen Brief geschickt und diese aufgefordert, gegen den US-Konzern auf Basis der nationalen Gesetze vorzugehen. Reding wirft Apple „inakzeptable Werbepraktiken“ und „irreführende Informationen“ vor. „Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumen, Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und komplette Informationen über die Gewährleistung zu geben, die ihnen nach EU-Recht zusteht“, schreibt die EU-Kommission. In der EU gibt es für Handys und Computer eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Reding ist der Ansicht, dass Apple auf dieses Recht nicht ausreichend hinweist. Apple bestreitet das. Die US-Firma betont, dass sie in ihrem Online-Store sehr wohl über die EU-Verbraucherrechte informiere.
Konsumentenschützer kritisieren, dass der Link zu den gesetzlichen EU-Bestimmungen im Apple-Store ganz unten und im Kleingedruckten zu finden sei. Im Gegensatz dazu wird sehr prominent für die kostenpflichtige Garantieverlängerung geworben.
Strafe für Apple in Italien
Bereits im März taten sich elf europäische Verbraucherschutzverbände zusammen und riefen die EU-Kommission um Hilfe. Ein Sprecher der deutschen Verbraucherzentrale sagte, dass durch Apples Werbung für die Garantieverlängerung der Eindruck entstehe, nach Ablauf der einjährigen Herstellergarantie ohne AppleCare keine weitere Gewährleistung auf das gekaufte Produkt zu haben.
Wie viel Geld der US-Konzern mit der Garantieverlängerung einnimmt, ist unklar. Doch da Apple-Produkte einen reißenden Absatz finden, dürften viele Kunden auch gleich AppleCare mitbestellen.
Im Frühjahr wurde Apple in Italien von der Wettbewerbsbehörde wegen unlauterer Geschäftspraktiken zu einer Strafzahlung von 900.000 Euro verurteilt.
Wer klagt in Österreich?
In Österreich kann der Staat bei unlauterem Wettbewerb nicht gegen ein Unternehmen vorgehen, sondern klagen können nur Mitbewerber oder bestimmte Institutionen (wie die Bundeswettbewerbsbehörde, Verbraucherverbände und der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb). Diese wollten sich am Montag nicht zu Apple äußern, da sie den Brief der EU-Kommission nicht kennen. Wenn aber alle EU-Mitgliedsländer gegen den US-Konzern vorgehen, werde Österreich sicher mitmachen, heißt es.
Auch in Österreich sehen die Gesetze ausdrücklich eine kostenlose Gewährleistung von zwei Jahren vor. Das gilt für alle Mängel, die bei der Übergabe des Produkts an den Kunden vorhanden sind, auch wenn sie erst später entdeckt wurde. Eine Garantie gilt hingegen auch für Mängel, die nach der Übergabe der Ware an den Kunden auftreten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.10.2012)
HTC One im TestDesignerstück mit Foto-Qualitäten
Technik-Experten-QuizKey Lime Pie zum Frühstück?
iOS 6Das neue Betriebssystem für iPhone und iPad
Wii UNintendo präsentiert Gamepad und Miiverse
Angry-Birds-FrustAlternativen für iPhone und Android