Apple-Niederlage: Kein US-Verkaufsverbot für Samsung

Apple-Niederlage: Kein US-Verkaufsverbot für Samsung
Apple-Niederlage: Kein US-Verkaufsverbot für SamsungReuters
  • Drucken

Der iPhone-Hersteller wollte die Galaxy-Smartphones vom Markt verschwinden sehen. Samsung wiederum scheiterte mit dem Versuch, den Patentprozess komplett von vorne aufzurllen.

Apple ist mit einem Antrag, dem Konkurrenten Samsung den Verkauf einiger Smartphone-Modelle in den USA zu verbieten, vor Gericht gescheitert. Richterin Lucy Koh, die bereits das Hauptverfahren im Patentkrieg der beiden Hersteller geleitet hatte, lehnte den Antrag am Montagabend ab. Nur ein geringer Teil der umfassenden Funktionen der Samsung-Geräte würden Apples Patente verletzen, lautet ihre Begründung.

Ein Geschworenengericht war im August zu dem Schluss gekommen, dass Samsung rechtswidrig Technologie von Apple in den Geräten verwendete. Apple forderte daraufhin, dass Samsung den Verkauf von acht seiner Modelle in den Vereinigten Staaten einstellen müsse - und zwar für immer.

Eine Milliarde Dollar Schadenersatz

Dem US-Konzern wurde bereits Schadenersatz in Höhe von mehr als einer Milliarde Dollar zugesprochen. Apple bezeichnete die Summe als nicht ausreichend und fordert mehr Geld von dem südkoreanischen Konkurrenten. Dieser wiederum will das Urteil anfechten beziehungsweise die Schadenersatzsumme reduziert haben.

Samsung hatte gleichzeitig versucht, den Prozess komplett von vorne aufzurollen. Grund dafür waren Aussagen des Vorsitzenden der Geschworenen. Dieser soll Informationen verschwiegen haben. Konkret ging es darum, dass er bereits in ein Gerichtsverfahren mit dem Festplattenhersteller Seagate verwickelt war. Samsung ist einer der größten Anteilseigner von Seagate. Richterin Koh entschied aber, es sei Samsungs Fehler gewesen, diesen Sachverhalt nicht rechtzeitig aufgeklärt zu haben. Daher wird der Prozess nicht komplett neu aufgerollt.

(APA/sda/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.