Rebellischer Aktionär erringt Etappensieg gegen Apple

File photo of David Einhorn, President of Greenlight Capital, speakiing at 6th Annual New York Value Investing Congress in New York City
File photo of David Einhorn, President of Greenlight Capital, speakiing at 6th Annual New York Value Investing Congress in New York CityREUTERS
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Aktionäre wollen, dass Apple mehr von den Reserven von 137 Mrd. Dollar ausschüttet. Der Konzern wollte das mit einer Satzungsänderung erschweren.

Es steht 1:0 für einen rebellischen Apple-Aktionär: Der kalifornische Konzern muss auf Geheiß eines Richters den Vorschlag für eine Satzungsänderung zurückziehen, mit der die Ausgabe von Vorzugsaktien erschwert worden wäre. Der Hintergrund für das Scharmützel vor Gericht: Hedgefonds-Manager David Einhorn will an den Milliardenschatz des iPhone-Herstellers heran.

Die Apple-Reserven hatten zum Jahreswechsel die Marke von 137 Milliarden Dollar (103,90 Mrd. Euro) überschritten. Das weckte bei vielen Anteilseignern Begehrlichkeiten. Sie wollen, dass Apple einen größeren Anteil des Geldes an sie ausschüttet. Mit dem aktuellen Chef Tim Cook gibt es zwar erstmals seit rund 17 Jahren wieder eine Dividende und einen Aktienrückkauf im Gesamtvolumen von 45 Milliarden Dollar. Doch das reicht einigen Investoren nicht.

Apple enttäuscht

Einhorn hatte neue Vorzugsaktien ins Gespräch gebracht und sie medienwirksam "iPrefs" getauft - ein Wortspiel aus dem bekannten "i"-Vorsatz für Apple-Produkte und dem englischen Wort "preferred shares" für Vorzugsaktien.

Einhorn verlangte konkret, dass Apple Vorzugsaktien im Wert von 50 Milliarden Dollar ausgibt und diese dann auch noch mit einer Dividende von vier Prozent jährlich ausstattet. Um die für seinen Plan hinderliche Satzungsänderung zu stoppen, reichte er die Klage in New York ein. Ein Richter stellte sich am Freitag auf Einhorns Seite und blockierte das Apple-Vorhaben.

Apple zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Richters. Sie sei nicht im Interesse der Anteilseigner. Konzernchef Cook hatte die Klage bereits zuvor scharf verurteilt. Es sei ein "dümmlicher Nebenkriegsschauplatz", der nur Zeit und Geld verschlinge. Die Apple-Führung hatte sich mit Einhorn getroffen, konnte ihn aber nicht überzeugen, die Klage zurückzunehmen. Zugleich gestand Cook ein, dass Apple derzeit mehr Geld als nötig auf der hohen Kante habe. Man denke weiter darüber nach, wie die Aktionäre daran teilhaben könnten, versprach er vor einigen Wochen.

Ausichtsrat muss Aktionärswunsch diskutieren

Nach aktueller Satzung muss sich der Aufsichtsrat direkt mit den Forderungen Einhorns auseinandersetzen. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass Einhorn mit seiner Forderung nach Vorzugsaktien durchkommt. Er habe einen Etappensieg vor Gericht errungen, stellte das "Wall Street Journal" fest. Aber er habe noch einen "langen Krieg" vor sich.

Einhorn braucht die Öffentlichkeit, um Druck auf Apple aufzubauen. "Es ist euer Geld", hatte er an die Adresse der anderen Aktionäre geschrieben. Sein Hedgefonds Greenlight Capital hält nach jüngsten Informationen rund 1,3 Millionen Apple-Aktien, die derzeit knapp 600 Millionen Dollar wert sind. Damit kommt der Investor auf einen Anteil von lediglich gut 0,1 Prozent an dem Unternehmen.

Abstimmung der Aktionäre abgeblasen

Eigentlich hatte Apple seine Aktionäre an diesem Mittwoch auf seiner Hauptversammlung über die erschwerte Ausgabe von Vorzugaktien abstimmen lassen wollen. Apple wurde nun eine Formalie vor Gericht zum Verhängnis: Das Unternehmen hatte den Vorschlag mit einer neuen Regelung zur vereinfachten Wahl von Verwaltungsrats-Mitgliedern sowie Änderungen bei der Berechnung des Aktienwerts gebündelt. Nach Ansicht Einhorns verstieß diese Koppelung gegen Regeln der US-Börsenaufsicht SEC - denn die Aktionäre hätten nur alle drei Punkte gemeinsam annehmen oder ablehnen können. Richter Richard Sullivan schloss sich dieser Ansicht an.

Der Konzern konterte, dass es bei der Neuordnung nur darum gehe, dem Verwaltungsrat das Recht zu nehmen, auf eigene Faust Vorzugsaktien zu verteilen. Mit Zustimmung der Aktionäre könnten die Vorzugsaktien weiter ausgegeben werden. Allerdings wäre das Verfahren damit komplizierter.

(APA/dpa)

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