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Pranger 2.0: iPhone spürt Sexualstraftäter auf

02.10.2009 | 09:47 |   (DiePresse.com)

Wer in den USA aufgrund eines Sexualdelikts verurteilt wurde, muss seinen Wohnwort bekannt geben. Eine iPhone-Anwendungen zeigt diese auf Google Maps an. Mehr als eine Millione Kunden haben sie installiert.

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Mit Foto, Namen und Verurteilung stellt die iPhone-Anwendung "Offender Locator" verurteilte Sexualstraftäter in den USA an den Pranger. Gibt man eine Adresse ein, zeigt das Programm binnen weniger Sekunden in Google Maps die Wohnorte von Personen, die aufgrund von Vergewaltigung, sexueller Belästigung oder ähnlichen Delikten verurteilt wurden. Die Vollversion kostet 1,59 Euro, es gibt aber eine Gratisvariante. In der werden lediglich zehn Personen angezeigt.

Sextäter seit 1994 öffentlich bekannt

Die Software wurde nach Angaben von CNN schon mehr als eine Million Mal aus dem App Store heruntergeladen. Produziert wurde sie von ThinAir Wireless, ein Unternehmen, das sich eigentlich auf GPS-Lokalisierungen und Nachverfolgung von Speditionen spezialisiert hat. Seit 1994 müssen entlassene Sexualstraftäter in den USA den Behörden ihre Adresse bekanntgeben. Diese wird öffentlich zur Verfügung gestellt und kann auch im Internet eingesehen werden, wie zum Beispiel auf Family Watchdog oder auch der Website des US-Justizministeriums.

(db)

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7 Kommentare
Gast: ich
02.10.2009 14:45
0 1

bin

... einfach nur fassungslos!!!!

keine chance, je wieder ein normales leben zu führen, haben diese leute.

man beachte, dass es in einigen bundesstaten illegal ist, zu prostituierten zu gehen (da werden kunde + prostituierte bestraft). solche leute stehen dort auch am pranger.

Antworten Gast: Nox
03.02.2011 23:28
0 0

Re: bin

wer so eine tat begeht hat sämtliche rechte in der Gesellschaft verloren.

Das ist Fakt!

Mich interessiert es nicht ob der Mann der meine Tochter entführt, vergewaltigt und ermordet hat eine schlechte Kindheit hatte.

Das sind Krebsgeschwüre in der Menschheit die nichts auf dieser Welt verloren haben!

Antworten Gladius
02.10.2009 15:50
0 0

Re: bin

Die Opfer können auch kein normales leben mehr führen.

Gast: kroko13
02.10.2009 14:02
0 1

tiefstes mittelalter

ich bin über solche vorstellungen immer wieder schockiert. jeder, ich betone jeder mensch hat eine zweite chance zu bekommen. die täter (die selbst auch oft opfer waren) habe nie die möglichkeit auf ein normales leben. die einzige chance, sexualtäter von weiteren opfer abzuhalten ist eine terapie (dazu gibt es auch studien, die besagen, dass die rückfallquote bei terapierten tätern um einen hohen prozentsatz niedriger ist). wenn diesen menschen für ihr ganzes leben die möglichkeit auf ein normales leben genommen wird (und dass passiert, wenn sie an den pranger gestellt werden), haben sie nie die chance auf ein normales partnerschaftliches sexualleben und somit werden sie ziemlich sicher wieder rückfällig. ist es wirklich das, was unsere gesellschaft will?

und vor allem, welche gruppe stellen wir als nächstes an den pranger? gewaltverbrecher, alkolenker, menschen die zu prostituierten gehen, einbrecher, ehebrecher,...... dazu fällt mir nur ein wort ein: A NG S T!!!!!

Antworten Gast: Gast
02.10.2009 14:51
0 1

Re: tiefstes mittelalter

und die Opfer dieser Verbrecher? Die sind Ihnen völlig egal. Die sind wahrscheinlich eh selber schuld - dem einen oder anderen hat es ja vielleicht sogar gefallen.

Nein, dieser linke Täterkult ist mir zuwider.

Die Amis machen es genau richtig. In erster Linie müssen die Menschen vor diesen Triebbestien geschützt werden. Die Befindlichkeit der Verbrecher ist dabei völlig zweitrangig. Mit Rache hat das übrigens nichts zu tun.

Gast: picard
02.10.2009 12:03
0 1

interessant

dies gleicht einem sozialen Rufmord an der Person und Aussschluss an der Gesellschaft.

Andererseits, wenn die Person wirklich rechtskräftig verurteilt wurde (und somit die Tat mit größter Wahrscheinlichkeit auch begangen hat) ist auch kein Mitleid zu walten.

Wäre auch mal interessant so ein System auch bei uns zu haben.

Antworten Gladius
02.10.2009 15:51
0 0

Re: interessant

Die angabe des Wohnortes betrifft nur verurteilte Sexualverbrecher.