Der Streit zwischen Samsung und Apple am deutschen Tablet-Markt ist um eine Entscheidung reicher. Das Landgericht Düsseldorf wies am Donnerstag einen Antrag von Apple ab, den Vertrieb des Samsung Tablet 10.1 N Deutschland zu untersagen. Das Gerät unterscheide sich hinreichend von Apples iPad, entschied die Kammer. Es bestünden "deutliche Unterschiede" zwischen den Modellen. Unterschiede, die Apple zuvor offenbar nicht sehen wollte. Das Galaxy Tab sei eine dreiste Kopie des iPads, warf Apple dem Konkurrenten vor.
Samsung und Apple ringen im milliardenschweren Markt für Tablets erbittert um die Vorherrschaft und bekämpfen sich dabei auch mit juristischen Mitteln. Samsung hatte dabei zuletzt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Schlappe hinnehmen müssen. Vorgängermodelle des Tablet 10.1 N darf Samsung danach nicht in Deutschland vertreiben, da die Flachcomputer den Richtern zufolge das iPad in "unlauterer Weise" nachahmen.
(APA)
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