Der Europäische Gerichtshof hat im Kern eine Kartellstrafe gegen den US-Softwarekonzern Microsoft bestätigt. Die zweite Kammer des EuGH veröffentlichte am Mittwoch sein Urteil. Laut diesem sei die vor vier Jahren von der EU-Kommission gegen Microsoft verhängte Kartellstrafe rechtens. Allerdings reduzierte das Gericht die Höhe des Bußgeldes um 39 Millionen Euro auf 860 Millionen Euro. Grund für die Strafe war, dass Microsoft nach Auffassung der EU-Kommission seinen Mitbewerbern Zugang zu wichtigen technischen Informationen verwehrte.
Softwarekonzern blitzte ab
Microsoft hatte sich beim EuGH beschwert, weil nach Ansicht des Unternehmens die Kommission nicht klar definiert hat, was sie als "angemessene" Preise versteht. Damit blitzte der Konzern aber ab. Microsoft hätte die ausgearbeiteten Preisfindungsgrundsätze der Kartellwächter als Grundlage nehmen können. Auch in allen anderen Punkten seiner Klage blitzte der Softwareriese ab.
1,7 Milliarden Euro Gesamtstrafe
Die Strafe der Kommission ist die zweithöchste, die die Behörde bisher verhängt hat. Zusammen mit anderen Strafen hat die EU gegen Microsoft 1,7 Milliarden an Bußgeldern verhängt. Die Strafe, die jetzt verhandelt wurde, geht auf eine Anweisung der Kommission aus dem Jahr 2006 zurück. Als Microsoft dieser nicht folgte, wurde 2008 das Millionen-Bußgeld verhängt.
(Ag./Red.)
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