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IP-Adresse von Poster bleibt geheim

08.07.2012 | 18:05 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Auch wenn man in einem Online-Forum beleidigt wurde, hat man als Privatperson kein Recht, die IP-Adresse des Users zu erfahren. Dies entschied der Oberste Gerichtshof.

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Wien. Es ist ein verbreitetes Problem, dass sich User in Online-Foren nicht benehmen können. Doch darf eine Privatperson, die beleidigt wurde, deswegen vom Forenbetreiber verlangen, dass er die IP-Adresse eines anonymen Users herausgibt? Diese Frage musste der Oberste Gerichtshof (OGH) klären.

Geklagt hatte eine Frau, die im Hauptmannsrang beim Bundesheer tätig ist. In einer Gemeinde war sie als Pionieroffizierin damit betraut, eine Ersatzbrücke zu errichten, sie besaß daher lokalen Bekanntheitsgrad. Am Nationalfeiertag 2008 wurde der Frau eine weitere Ehre zuteil: Als Kommandantin einer Kompanie, die angelobt wurde, war sie auf dem Wiener Heldenplatz vor tausenden Leuten zu sehen. Bilder davon wurden auf einem Internetportal gezeigt. Ein User postete einen Beitrag, der nicht nur vor Rechtschreibfehlern, sondern auch vor Beleidigungen strotzte. „Bitte erspart uns in Zukunft solche Bilder von dieser Frau Hauptmann“, erklärte der Poster, der unter dem Pseudonym „Bundesheer-Fan“ firmierte. „Diese Brücke kann ein Zugsführer genauso montieren. Von ihrem Aussehen will ich gar nicht sprechen“, meinte der User, und fuhr mit seinen Beleidigungen weiter fort: „Ich habe diese Person in Wien am Heldenplatz umherlaufen gesehen. Revolver umgeschnallt und einen Gang wie einst John Wayne, bevor er vom Pferd gefallen ist. Ist diese Frau mit ihrem Gesicht, Haarschnitt und ihrem Auftreten für einen Mann überhaupt sexuell noch erstrebenswert? Bitte keine solche Frauen beim Heer, eher zu einer Reinigungsfirma.“

Das Posting ging zunächst automatisch online, nach eineinhalb Stunden wurde es aber wieder vom Internetportal entfernt. Nichtsdestotrotz wollte die Frau rechtliche Schritte gegen den Poster einleiten, sie ortete sogar eine strafrechtlich relevante Beleidigung. Sie forderte vom Internetportal, dass dieses die IP-Adresse des Bösewichts herausgeben soll. Dabei stützte sich die Heeresangehörige auf eine Bestimmung im E-Commerce-Gesetz. Laut diesem müssen Internetportale etwa Namen oder Adresse eines Users herausgeben, sofern ihnen diese bekannt sind und sofern jemand diese Informationen für die Verfolgung seiner Rechte benötigt. Name und Adresse waren allerdings unbekannt, weil der Poster sich nicht registriert hatte. Die Soldatin meinte aber, aus der Norm ergebe sich auch, dass sie die IP-Adresse erfahren dürfe. Konkret ging es hier um eine dynamische IP-Adresse – also um eine, die im Gegensatz zu einer statischen Adresse im Web nicht fix einer bestimmten Person zugeordnet ist.

 

Information nützt (legal) nichts

Alle Instanzen bis hin zum OGH wiesen dieses Begehren aber ab. Die Frau könne nämlich, selbst wenn sie vom Portal die dynamische IP-Adresse des Users erfährt, nicht in weiterer Folge zum Internet-Provider gehen, und dort Auskunft darüber begehren, wer hinter der Adresse steht. Der OGH betonte, dass bereits bisher die Rechtsprechung besagte, dass Internet-Provider Privatpersonen in solchen Fällen keine Auskunft geben müssen. Dies sei nun – nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – erst recht klargestellt. Da die Frau also „auf legalem Weg“ nicht herausfinden könne, wer hinter der IP-Adresse stehe, müsse das Portal diese auch nicht herausgeben, betonte der OGH (6Ob 119/11k).

Die Entscheidung ist für einen Großteil der Internet-User relevant. Denn rund 90 Prozent würden über eine dynamische IP-Adresse verfügen, erklärt im Gespräch mit der „Presse“ Maximilian Schubert, Generalsekretär der österreichischen Internet Service Provider (ISPA). Statische Adressen hätten nur jene, bei denen dies im Vertrag ausdrücklich festgehalten ist. Und muss man als Internet-Portal über statische Adressen von Usern Auskunft geben? Eine OGH-Entscheidung legt das zwar nahe. Aber inzwischen sei die Rechtslage geändert worden, und es ergebe sich aus dem TKG „eindeutig“, dass man Privatpersonen auch nicht Auskunft über statische Adressen geben müsse, sagt Schubert. Vielmehr gelte: Über dynamische IP-Adressen von Usern müssen Internet-Provider erst nach Aufforderung des Staatsanwalts Bescheid geben, bei statischen muss die Anfrage zumindest von einer Verwaltungsbehörde kommen.

 

Was tun bei Beleidigungen?

Was macht man nun, wenn man in einem Online-Forum beleidigt wird? „Am besten, Kontakt mit dem Forenbetreiber aufnehmen“, meint Schubert. Wichtig sei, genau festzuhalten, um welche Äußerung es geht und warum man sich in seinen Rechten verletzt fühlt. Wenn eine rechtlich relevante Beleidigung vorliege, müsse der Betreiber dann das Posting offline stellen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2012)

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43 Kommentare
 
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Traurig!

Viele Lobbyisten (Tabak, Politik, Nahost...)verwenden Beleidigungen von Andersdenkenden routinemäßig in Onlineforen.
So machen sie andere mundtot.

Interessant zu wissen, dass man da rein gar nichts dagegen unternehmen kann.


Gast: VoiceOfAustralia
12.07.2012 13:20
0 0

IP adressen

während ich da hineintippe verwendete ich 46.17.99.201, 184.22.137.112,50.7.235.12, .....
KNOWLEDGE IS POWER.

Gast: VoiceOfAustralia
12.07.2012 13:14
0 0

seine IP adresse ...

... kann man ja jederzeit dynamisch ändern, hahahahaha.

Gast: tsaG
12.07.2012 10:59
0 0

GAST

Also ich finds toll hier im Forum anonym Posten zu können, ist eine angenehme Abwechslung zum Überwacht- und Kontrolliert werden, was ja an sich schon die Norm ist in unserer kraaanken Gesellschaft.

Trolle gibts überall und trotz aller Massnahmen...

Gast-Unwesen

wann wird endlich das "Gast-Unwesen" in den Foren beseitigt?

Re: Gast-Unwesen

Gar nicht. Denn das kostet Klicks.

Antworten Antworten Gast: Grummelbart2
12.07.2012 08:56
0 0

Re: Re: Gast-Unwesen

Und nutzt auch nix.

Was hindert irgendwen daran, einen falschen Namen und eine nichtssagende Mailadresse anzugeben?

*posting as a guest since 2008 and proud of it*

Gast: Wilhelm Busch
10.07.2012 18:10
1 0

Und die Moral von der Geschicht´ ...

... der Aufregung sei dank, denn so sind die Beleidigungen gänzlich legal in diesem Artikel zu lesen!

Somit gilt: deeskalierendes Verhalten ist nicht nur im Falle von Mobbing anzuraten. Diesbezüglich haben noch einige einiges zu lernen.

Schön/schaich?

Wie "schiach" war die Hauptfrau?

Re: Schön/schaich?

Inwiefern ist das relevant?

Gast: agiolax
09.07.2012 21:11
0 0

trendumkehr

im gagensatz zum vorgegebenem ablauf
scheint bei unserem gesetzgeber oben rauszukommen,was runten reingeschoben wird.......und das nicht zu knapp!!!!

Gast: Get
09.07.2012 15:39
1 3

So wie das Bundesheer aussieht ist es wohl besser es abzuschaffen.

Wer hat berufllich die Zeit einer absolut irrelevanten online "Beleidigung" nachzugehen?
Noch dazu in diesem Umfang?
Da hat die Berufssparte Bundesheer wohl zuviel Tagesfreizeit.
Abschaffen.

Antworten Gast: norbert k.
13.07.2012 08:11
1 0

Re: So wie das Bundesheer aussieht ist es wohl besser es abzuschaffen.

Deine Logik ist aber auch nur für dich nachvollziehbar. :-/

Antworten Gast: Grummelbart2
10.07.2012 08:45
1 0

Re: So wie das Bundesheer aussieht ist es wohl besser es abzuschaffen.

Ah, also ist jede Berufsgruppe, die in ihrer Freizeit ihre privaten Ansprüche verfolgen kann, ihrer Meinung nach "unnötig" und gehört abgeschafft?

Oder gilt das nur für das Bundesheer?

Im Übrigen: Die Rechtsverfolgung braucht nicht mehr Anstrengung als die Reparatur eines Autos - man macht es nicht selber, sondern geht zum Experten, der dann klagt.

Schiach etc.

Wenn es gestattet ist jemand als 'schön' zu bezeichnen, muss es auch legitim sein das Gegenteil äußern zu dürfen, schließlich ohne Teil kein Gegenteil. Andernfalls müssten auch alle positiven Äußerungen im Sinne der Gleichbehandlung von Äußerungen unter Straße gestellt werden.

Was nicht ausjudiziert wurde..

..ist, ob es sich tatsächlich um eine Beleidigung, oder um eine freie Meinungsäußerung handelt.

Wichtiger wäre, dem Poster ein Nichtgenügend für die miese Rechtschreibung zu verpassen.

Antworten Gast: vito c
09.07.2012 14:50
0 1

Re: Was nicht ausjudiziert wurde..

die rechtschreibung ist wurscht. den inhalt muss man selbst verfassen, die rechtschreibung kann der duden-korrektor

er sollte viel mehr seine auffassung sachlich argumentieren: welchen einfluss hat das aussehen eines kommandanten auf dessen befehigung, bzw. dessen führungsqualitäten.

Gast: Derpy Hooves
09.07.2012 11:33
1 2

Beleidigungen in Internetforen...

Skandal, wo bleibt die Internetpolizei?

Gast: Tutenchamun
09.07.2012 10:53
1 1

War ja auch ganz klar eine Privatmeinung

daher auch keine Straftat, daher auch keine Möglichkeit, dass die
Staatsanwaltschaft tätig wird.
Ändert nichts an tatsächlichen Beleidigungen. Wenn eine Straftat vorliegt, dann muss die IP Adresse so und so bekanntgegeben werden. Der Unterschied zwischen statischen und dynamischen IP Adressen ist konstruiert und wird vom OGH falsch interpretiert. Hier wäre mehr technisches Verständnis der Richter wünschenswert.

Antworten Gast: Grummelbart2
09.07.2012 13:11
0 0

Re: War ja auch ganz klar eine Privatmeinung

Beleidigungen sind sehr wohl "Straftaten".

§ 115 StGB.

Der Grund, weshalb die StA nicht die IP anfragt ist der, dass es sich um ein Privatanklagedelikt handelt - was aber nichts an der grundsätzlichen Strafbarkeit ändert.

Antworten Gast: privatmeinung
09.07.2012 11:49
2 0

Du hast also keine Ahnung ... wieso spuckst du dann so grosse Töne ?


Gast: gast45
09.07.2012 10:28
0 0

nebenbei ..

so eine junge dame in einser garnitur ..manche sind schon sehr fesch .. es wäre halt wünschenswert den damen dann auch schwarze strümpfe zum rock zu gestatten .. es schaut wirklich besser aus, wie diese heeresgrauen strümpfe ....

Antworten Gast: Derpy Hooves
09.07.2012 11:27
2 0

Re: nebenbei ..

Wünschenswert wäre offenbar vor allem einmal ein dickeres Fell.....

Gast: gast45
09.07.2012 10:22
1 1

güterabwegung

ja mei .. das recht zu posten und zwar auch anonym ist um einiges mehr wert wie ob jetzt einer beleidigt ist oder nicht ...
wäre es anders, dann hätten die hinweise auf den grasser, die inserate vom faymann, die blödsinnigkeiten um diese schuldenmacherei und was es sonst noch an unappetitlichem gibt nie stattgefunden .. in diesem sinn .. weiterposten . und wenn einer beleidigt ist .. was solls :-)

Gast: meiisdischiach
09.07.2012 08:53
2 1

HE HE HE HE HE !

Sie lasen das Posting des Tages !

Re: HE HE HE HE HE !

Und im Nick steckt DIE Beleidigung. Wart's ab, alle Schiachen werden dich jetzt verklagen, zumindest die, die den entsprechenden Huscher dafür aufweisen wegen jedes Pipifax' eine Einkommensquelle erschließen zu wollen.

 
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