A1 und UPC zanken sich vor Gericht. Zuerst hatte UPC eine Preisvergleichswerbung von A1 stoppen lassen, nun folgte die Retourkutsche. Auch UPC habe mit einer anderen Werbung irreführende Vergleiche angestellt, fand A1 bereits nach der Urteilsverkündung Mitte Juli. Das Handelsgericht Wien hat dem Provider nun Recht gegeben und die Werbung per einstweiliger Verfügung gestoppt.
"Auch Kunden haben das erkannt"
"Die von UPC noch vor kurzem als 'transparent und vergleichbar' dargestellten Produkte sowie die angeblich 'ehrliche und sachliche Darstellung der Angebote' haben sich vor Gericht als irreführend und unrichtig herausgestellt", schreibt A1 in einer Aussendung und holt dann nochzum Seitenhieb aus: "Eine Tatsache, die übrigens viele Kunden auch ohne richterliche Bestätigung erkannt haben und zu A1 gewechselt sind".
Vergleichende Werbung ist nur dann erlaubt, wenn der Vergleich auf Augenhöhe erfolgt. Einem Geschädigten gebührt kein Entgelt, sondern nur Schadenersatz.
(Red. )
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