Eine deutsche Anwaltskanzlei, die vorrangig Pornoproduzenten vertritt, will 150.000 Menschen bloßstellen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, will die Kanzlei ab 1. September eine Liste mit den Namen von Personen online stellen, die nach Ansicht der Anwälte das Urheberrecht ihrer Klienten verletzt haben. Ihr Verbrechen: Sie haben sich Pornofilme heruntergeladen und teilweise auch wieder zum Upload freigegeben. Die Maßnahme stößt auf wenig Gegenliebe.
Die Kanzlei sieht sich naturgemäß im Recht und beruft sich auf ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007. Demnach sei es üblich, in einem Verfahren "Gegnerlisten" zu veröffentlichen. Experten zweifeln aber an dieser Interpretation. Das Urteil würde sich auf Firmen beziehen und nicht auf Privatpersonen und sei damit nicht anwendbar, meint der Rechtsanwalt Thomas Stadler. Außerdem soll mit dem "Pornopranger" vornehmlich Druck auf die abgemahnten Personen ausgeübt werden. Frei nach dem Motto: "Zahl, sonst weiß jeder, dass du Pornos herunterladest."
(Red.)
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