Wien/Höll/AWA. Der weltweit größte Suchmaschinenkonzern Google ist empört. „Das ist ein schwarzer Tag für das Internet in Deutschland“, sagt Google-Sprecher Kay Oberbeck. Das geplante Gesetz treffe jeden Internetnutzer in der Bundesrepublik. „Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel.“ Die Folgen seien weniger Informationen, höhere Kosten und massive Rechtsunsicherheit.
Anlass für die Kritik ist ein überarbeiteter Gesetzesentwurf, den die Berliner Regierung nun nach monatelangen Diskussionen vorgelegt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass Verlage in Deutschland künftig Geld bekommen, wenn Suchmaschinen ihre Inhalte nutzen.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es vom Bundestag beschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass Google alles tun wird, um die Pläne doch noch zu Fall zu bringen.
Bei dem Entwurf geht es vor allem um das Nachrichtenportal „Google News“. Dort pickt sich die Suchmaschine ungefragt die wichtigsten Nachrichten von Zeitungsverlagen heraus. Neben der Überschrift gibt es einen kurzen Textanreißer von drei bis vier Sätzen. Wer weitere Informationen haben will, wird auf das Angebot der Zeitungsverlage verwiesen. „Ein Problem entsteht, wenn das Informationsbedürfnis schon mit Google News befriedigt wird“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger.
Nicht wenige Internetnutzer überfliegen nur die Überschriften auf dem Google-Portal und klicken nicht mehr auf die Originalseiten der Zeitungen. Die Verleger verlangen, dass die Suchmaschinen einen Teil der Werbeerlöse an die Zeitungen abgeben.
Google gehört zu den profitabelsten Internetkonzernen und verdient Milliarden an Werbeeinnahmen, während so manche Zeitung ums Überleben kämpft.
Laut dem Gesetzesentwurf sollen Suchmaschinen wie Google für die Nutzung von Pressetexten bei den Verlagen eine Lizenz erwerben. Wie teuer solche Lizenzen sind, ist Verhandlungssache. Die Suchmaschinen sollen bereits bei kurzen Textausschnitten von Zeitungsmeldungen zur Kasse gebeten werden. Auch Journalisten und Urheber der Texte sollen „angemessen“ an den Einnahmen beteiligt werden, heißt es.
Das neue Leistungsschutzrecht gewähre den Verlagen „eine angemessene Teilhabe“ an den Gewinnen, die mit ihren Inhalten erwirtschaftet werden, sagte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Lex Google auch in Österreich?
Nach Protesten in der Internet-Community stellte die Berliner Regierung aber klar, dass Blogger, Verbände, Anwaltskanzleien und private Nutzer von dieser Regelung ausgenommen sind. Im Gesetzesentwurf heißt es, die Regeln sollen für Anbieter gelten, „die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten“. Die Texte sollen ein Jahr lang nach Erscheinen geschützt werden. Nutzungen im „Rahmen der Zitierfreiheit“ bleiben aber gestattet. Der deutsche Vorstoß wird in Österreich aufmerksam verfolgt. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) findet Gefallen am deutschen Modell. Justizministerin Beatrix Karl gibt sich kooperativ.
Doch das Leistungsschutzrecht könnte für die Verlage zum Bumerang werden. Denn die betroffenen Suchmaschinen haben die Möglichkeit, die Inhalte von Zeitungen aus dem Suchindex zu werfen. Weigert sich Google zu zahlen, könnte das Portal Google News in Deutschland geschlossen werden. Das hätte negative Auswirkungen auf die Internetangebote der Verlage, die auf möglichst viele Klicks angewiesen sind.
In Deutschland laufen die Oppositionsparteien SPD und Grüne gegen den Gesetzesentwurf Sturm. Auch unter Bloggern gibt es heftige Kritik. Die Regierung habe sich vom mächtigen Springer-Verlag erpressen lassen, behaupten manche. Blogger Thomas Knüwer schreibt: Ein innovatives Unternehmen „soll künftig Strafen zahlen an eine innovationsunwillige und -unfähige Industrie – Zeitungsverlage.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.08.2012)
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