Derzeit mehren sich wieder die Gerüchte, dass man mit einem Statuseintrag den Facebook-AGB widersprechen könnte. Die Hoffnung, dass das Social Network dann nicht mehr Teile der Nutzungsbedingungen durchsetzen kann, ist aber trügerisch. Eine rechtliche Verbindlichkeit ist mit einem Statuseintrag nicht gegeben. Ändert Facebook die AGB, gibt es in Wahrheit nur zwei Möglichkeiten: Entweder man nutzt den Dienst weiter, oder man löscht sein Konto.
Letzte Änderung bereits im Juni
Konkret heißt es in den Nutzungsbedingungen unter Punkt 14.6: "Deine weitere Nutzung von Facebook nach Änderungen an unseren Bedingungen bedeutet gleichzeitig dein Akzeptieren unserer geänderten Bedingungen." Auch ist die aktuelle Panik bezüglich Änderungen an den AGB schwer verständlich, da die Bedingungen zuletzt am 8. Juni 2012 angepasst wurden. Diese galten nach 30 Tagen als akzeptiert, wenn man Facebook weiterhin genutzt hat. Nur wer innerhalb dieser Zeit sein Konto gelöscht hat, kann damit wirkungsvoll den AGB widersprechen.
Facebook reißt Urheberrecht nicht an sich
Konkret sorgen sich die Nutzer darum, dass Facebook ihnen das Urheberrecht an ihren Bildern und Beiträgen wegnimmt. Diese Sorgen sind aber weitgehend unbegründet: Facebook räumt sich nur das Recht ein, die Werke zu verbreiten, da sie sonst rein rechtlich nicht auf der Plattform für andere sichtbar dargestellt werden dürfen. Das Urheberrecht selbst bleibt aber bei den Nutzern. Sehr wohl werden aber Fotos und andere Daten von Facebook für Werbezwecke genutzt. Einen Weiterverkauf der Daten bestreitet das Unternehmen.
Because of the new terms of Use on Facebook I disagree with this, the commercial use of my personal information (text, photos, personal images, personal data) according to BDSG. The copyright of my profile images belongs exclusively to me. The commercial use requires my written permission!
(Red.)
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