Facebook-Verbot: Gericht weist ORF-Beschwerde ab

FacebookVerbot Gericht weist ORFBeschwerde
FacebookVerbot Gericht weist ORFBeschwerde(c) Screenshot: DiePResse.com
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Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt das sogenannte Facebook-Verbot für den ORF. Die Parteien machen sich für eine Gesetzesänderung stark.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das sogenannte Facebook-Verbot für den ORF bestätigt. Die KommAustria und der Bundeskommunikationssenat (BKS) hatten dem ORF seine Facebook-Auftritte untersagt, der Öffentlich-Rechtliche geht gegen dieses Verbot juristisch vor. Die Beschwerde des ORF gegen den BKS-Bescheid hat VwGH jedoch "als unbegründet abgewiesen", gab das Gericht am Mittwoch bekannt. Im Juni hatte der VwGH dem ORF im Streit um insgesamt 39 Facebook-Seiten aufschiebende Wirkung eingeräumt.

Das entsprechende Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ist noch anhängig. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz betonte, man wolle noch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) abwarten, aber auch rechtliche Schritte auf europäischer Ebene prüfen. Parallel suche man das Gespräch mit dem Gesetzgeber.

Politik für Gesetzesänderung

Neben den juristischen Schritten lobbyiert der ORF seit geraumer Zeit für eine Änderung des ORF-Gesetzes in dieser Sache und hat dafür auch bereits die Unterstützung der ORF-Gremien sowie einiger Parlamentsparteien. Offenbar mit Erfolg: Der ORF hat in seinem Kampf gegen das Facebook-Verbot und für eine entsprechende Gesetzesänderung am Mittwoch erneut Unterstützung fast aller Parteien bekommen.

SPÖ-Klubobmann und Mediensprecher Josef Cap will für eine Gesetzesänderung eintreten, ebenso wie der freiheitliche Mediensprecher Harald Vilimsky und der Grüne-Mediensprecher Dieter Brosz. Das BZÖ hatte sich ebenfalls für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Keine Stellungnahme gab es vonseiten der ÖVP.

Fans sollen Seiten betreuen

Dennoch werde man den Bescheid umsetzen und die Facebook-Seiten nicht mehr selbst betreuen, so Wrabetz. Wie schon im Mai, als der ORF dem Bescheid von Medienbehörde und Kommunikationssenat folgte, wird der ORF seine Seiten den Fans vermachen.

Grundsätzlich hielt Wrabetz aber fest, dass das gesetzliche "Kooperationsverbot" mit sozialen Netzwerken aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Senders "eben nicht bedeutet, dass dem ORF jegliche Facebook-Präsenz untersagt ist". Der ORF bedauert daher die Entscheidung des VwGH und will "mit allen Mitteln dagegen Vorgehen, dass ihm Zugang zur wichtigsten Kommunikationsplattform unserer Zeit und damit die Interaktion mit einem Großteil seiner Kunden abgeschnitten wird". Eine derartige Beschränkung der Kommunikation eines Unternehmens sei international einzigartig.

Wettbewerbsgründe

Der Verwaltungsgerichtshof kam, wie schon vor ihm der BKS und die Medienbehörde KommAustria, zu dem Schluss, dass es das Ziel des Gesetzgebers war, "derartige Online-Angebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorzubehalten".

Facebook sei ein weltweit stark verbreitetes und populäres soziales Netzwerk, das Formen der digitalen Kommunikation ermögliche, "die der Gesetzgeber dem ORF nur beschränkt und im Hinblick auf soziale Netzwerke nur insofern zubilligen wollte, als ein Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung besteht".

Die Vorgeschichte

Medienbehörde KommAustria und Bundeskommunikationssenat (BKS) hatten im Frühjahr 2012 festgestellt, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht mit dem ORF-Gesetz im Einklang sind.

Der ORF verletze durch die Bereitstellung von insgesamt 39 Facebook-Seiten das ORF-Gesetz, konkret die Bestimmung des §4 f Abs 2 Z 25 ORF-Gesetz.

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz wandte sich daraufhin an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof. Der VfGH lehnte eine aufschiebende Wirkung ab, der VwGH räumte diese ein. Das VfGH-Verfahren ist noch anhängig.

Unmut unter den Twitteranten

Für Unverständnis sorgte das Urteil des Höchstgerichts wieder einmal auch auf Twitter, wo ORF-Journalist Armin Wolf schrieb: "Wahrscheinlich müssen ORF-Journalisten demnächst ihre Handys abgeben. Teilnahme am Telefon-Netzwerk könnte ja eventuell den Wettbewerb gefährden." Als Strippenzieher des aus Sicht des ORF absurden Facebook-Verbots ortete Wolf die Zeitungsverleger: "Der ORF muss seine Facebook-Seiten wieder abdrehen. Glaubt Ihr wirklich, das rettet irgendeine Zeitung, lieber VÖZ?", fragte er.

Redakteurssprecher Dieter Bornemann sieht in dem VwGH-Urteil einen weiteren "Grund, warum das ORF-Gesetz dringend reformiert werden muss" und ORF-Onlinechef Thomas Prantner begrüßt das Unternehmen "in der Medien-Steinzeit": "Das nächste ist, dass es bei jedem unserer Tweets Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft gibt."

Unterstützung gab es vom BZÖ, das das "endgültige Social Media Verbot" als lächerlich bezeichnete. Mediensprecher Stefan Petzner betonte, es gelte jetzt, das ORF-Gesetz schnellstmöglich zu ändern.

(APA)

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