Urheberrechtsgesetz: Filesharing im Visier

Filesharing im Visier
Filesharing im Visier(c) Erwin Wodicka wodicka aon at (Erwin Wodicka)
  • Drucken

Laut einem Entwurf des Justizministeriums dürfen Rechteinhaber bald auf Providerdaten zugreifen. Die Internetprovider sollen „Auskunft über Name, Anschrift und Teilnehmerkennung des Teilnehmers [...] geben.

Wien/Jil. Im Frühjahr 2013 will das Justizministerium das österreichische Urheberrecht neu ordnen. Das wird vor allem die Nutzer illegaler Downloads von Filmen und Musik (Filesharing) treffen. Laut einem Bericht des ORF auf seiner Website soll der Paragraf 87b insofern neu geschrieben werden, als die Vertreter der Rechteinhaber ein Auskunftsrecht gegenüber den Providern erhalten.

Die Internetprovider sollen „Auskunft über Name, Anschrift und Teilnehmerkennung des Teilnehmers [...] geben, dem er die öffentliche IP-Adresse zugewiesen hatte, von der aus in das Zurverfügungstellungsrecht des Verletzten eingegriffen wurde“, zitiert der ORF aus einer internen Vorlage des Justizministeriums.

Die als übertriebene Überwachungsmaßnahme scharf kritisierte Vorratsdatenspeicherung spielt in diesem Zusammenhang (vorerst) keine Rolle. Die Rechteinhaber von Musik und Filmen sollen auf Verbindungsdaten zugreifen dürfen, die „längstens drei Monate vor der Anfrage gespeichert wurden“ – was Provider aus Verrechnungsgründen ohnehin tun müssen.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde von der Regierung zwar angeblich als Maßnahme zur „Terrorbekämpfung“ eingeführt – zu diesem Zweck bisher aber noch nie eingesetzt. Laut dem Rechtsschutzbeauftragten des Ministeriums wurde die Vorratsdatensspeicherung bisher 188-mal eingesetzt. Für Zivilverfahren bisher allerdings nicht. Und auch bei Strafsachen hilft sie kaum: Nur zehn der 188 Fälle wurden von der Polizei auch aufgeklärt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.12.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.