Vorratsdaten: Freude über VfGH-Fragen an EuGH

Vorratsdaten: Freude über VfGH-Fragen an EuGH
Vorratsdaten: Freude über VfGH-Fragen an EuGHAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Politiker, Provider und Journalisten freuen sich darüber, dass die Überwachungsmaßnahme nun auch auf europäischer Ebene geprüft wird.

Mit Beifall wurde am Dienstag die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) aufgenommen, in der Frage der Vorratsdatenspeicherung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) - die für die Umsetzung der EU-Richtlinie zuständig war - hofft, dass dieser Schritt nun endgültige Klarheit bringen werde, ob die EU-Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar sei.

Dies sei umso wichtiger, als die Kommission gerade mit der Überarbeitung der Richtlinie beschäftigt sei, betonte Bures in einer Aussendung vom Dienstag. Sie habe sich bereits mehrfach für eine Überprüfung der EU-Richtlinie durch den Rat für Justiz und Inneres ausgesprochen. Bei deren Umsetzung sei ihr als Ministerin der Gang zum EuGH verwehrt gewesen, da 2006 die damalige Justizministerin Karin Gastinger der Richtlinie zugestimmt habe. Aber Österreich habe die Richtlinie "so grundrechtssensibel wie nur möglich" umgesetzt.

"Wichtiger Etappensieg"

Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser freute sich über einen "ersten Erfolg und wichtigen Etappensieg". Er hat gemeinsam mit der Bürgerinitiative AK Vorrat eine Klage organisiert, die in der Folge von 11.139 Bürgern eingebracht wurde. Mit dem Ersuchen auf Vorabentscheidung liege der Ball jetzt beim EuGH. "Es wird sich zeigen, ob die Grundrechtscharta jetzt den Härtetest besteht und sich als Schutz für die Bürgerinnen und Bürger erweist", so Steinhauser. Er plädierte dafür, dass das Parlament durch Beschluss die Gesetzeslage zur Vorratsdatenspeicherung bis zur rechtlichen Klärung aussetzt.

ISPA, der Verband der Österreichischen Internetprovider, begrüßte die Vorlage der Fragen an den EuGH. Im Gespräch mit DiePresse.com warnt Generalsekretär Maximilian Schubert vor "Begehrlichkeiten", die immer dann geweckt würden, wenn Datenpools vorhanden sind. Gelindere Mittel wie etwa ein "Quick Freeze" der Verbindungsdaten bei Ermittlungen würden auch zum Erfolg führen, ohne die gesamte Bevölkerung zu überwachen.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) bedauerte es, dass der VfGH - anders als etwa das deutsche Bundesverfassungsgericht - das umstrittene Gesetz von sich aus nicht vorläufig aus Kraft setzen darf. Den EuGH zu befassen, begrüßte der ÖJC, der die Vorratsdatenspeicherung "als Eingriff in die Pressefreiheit und in den Informantenschutz" ablehnt.

(APA/db)

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Es seien Personen betroffen, die "keinen Anlass für Datenspeicherung gegeben haben". Das könnte der EU-Grundrechtscharta widersprechen. Mehr als 11.000 Menschen haben Beschwerde beim VfGH eingelegt.

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