EU-Kommission trägt ACTA endgültig zu Grabe

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Das Ansuchen um ein EuGH-Rechtsgutachten wurde zurückgezogen. Der vom Europaparlament abgelehnte Handelsvertrag hat damit seine letzte Chance auf Wiederbelebung verloren.

In ihrer letzten Sitzung vor Weihnachten hat die EU-Kommission sich entschieden, doch keine Rechtsmeinung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum umstrittenen Handels-Abkommen ACTA einzuholen. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement war als Maßnahme gegen Produktfälschungen und sogenannte Raubkopien gedacht, entwickelte sich aber recht schnell zum Hassobjekt von Datenschützern und Bürgerrechtlern, die Einschränkungen von Grundrechten zugunsten des Schutzes von Urheberrechten befürchteten. Mit dem Rückzug ist damit die letzte Chance für ACTA, doch noch irgendwie umgesetzt zu werden, dahin.

Breite Ablehnung für Vertrag

Es gebe "keine realistische Chance" auf eine Einigung zwischen dem europäischen Parlament und dem Rat, begründete eine Kommissionssprecherin die Entscheidung. Siehe dazu dieses Video ab Minute 1:50. ACTA war von der EU und weiteren Ländern, darunter USA und Japan, ausgehandelt worden. Da die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen geführt wurden, waren Beobachter von Anfang an skeptisch. Im Europaparlament stimmten dann auch 478 Abgeordnete dagegen und nur 39 dafür.

Die Kommission wollte aber dennoch ein Gutachten des EuGH einholen, um vielleicht in einer späteren Abstimmung den Vertrag doch noch irgendwann durchboxen zu können. Mittlerweile dürfte man aber dort zur Einsicht gelangt sein, dass das Abkommen in seiner aktuellen Form keine Zukunft mehr hat.

(db/go)

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