Urteil: Türkische Internet-Zensur verletzt Menschenrecht

Urteil: Türkische Internet-Zensur verletzt Menschenrecht
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Die Blockade von Google Sites verletzt das Recht auf Meinungsfreiheit, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Türkei muss dem Kläger nun Schadenersatz zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat festgestellt, dass die Türkei die europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Konkret geht es um die Zensur von Online-Inhalten, die dem Artikel 10 der Konvention widersprechen. Geklagt hatte ein türkischer Bürger, der durch die Blockade von Google Sites den Zugang zu seiner eigenen Website verloren hatte. Die Internet-Zensur würde dem Recht auf freie Meinungsäußerung widersprechen, sagen die Richter in ihrem Urteil. Artikel 10 garantiere diese für jedermann und würde nicht nur die Inhalte sondern auch die Methoden zur Verbreitung der Informationen umfassen.

Wegen einer Seite ganzer Dienst gesperrt

Im Juni 2009 hatte ein türkisches Strafgericht die Blockade einer Website angeordnet, deren Betreiber das Ansehen des Staatsgründers Atatürk beleigt haben soll. Die für die Sperre zuständige Telekommunikationsbehörde TIB bat das Gericht, die Zensurmaßnahme komplett auf Google Sites auszudehnen, wo die fragliche Beleidigung behostet wurde. Es wurde behauptet, dass nur so die beanstandete Website blockiert werden könne. Als Kollateralschaden war Google Sites auch für den Kläger, der dort seine akademischen Arbeiten veröffentlicht, nicht mehr nutzbar.

Keine Kontrolle durch Gericht

Sowohl die Behörde TIB als auch das türkische Gericht hätten das Gesetz, das die Blockade von Websites regelt, zu freizügig ausgelegt. Das Gericht habe es noch dazu verabsäumt, die Behauptungen der TIB zu überprüfen. Schuld daran ist Gesetz Nummer 5651, in dem keine ausreichenden Mechanismen beschrieben sind, um dem Missbrauch solcher Maßnahmen vorzubeugen, konstatiert der EGMR. Die Blockade von Google Sites sei willkürlich erfolgt und es habe keine ausreichende Kontrolle gegeben, schreiben die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Schadenersatz für Kläger

Die Türkei muss nun dem Kläger die Summe von 7500 Euro als Schadenersatz zahlen. Dazu kommen 1000 Euro für Gerichtskosten und weitere Ausgaben. Ob das Urteil aber letztendlich dazu führt, dass die Türkei ihre extensiven Zensurmaßnahmen für das Internet noch einmal überdenkt, kann aber bezweifelt werden. Und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Jede beteiligte Partei kann innerhalb von drei Monaten verlangen, dass der Fall von der großen Kammer des EGMR noch einmal beurteilt wird.

(db)

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