Megaupload-Gründer darf Geheimdienst verklagen

Megaupload-Gründer darf Geheimdienst verklagen
Megaupload-Gründer darf Geheimdienst verklagen(c) Reuters
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Der umtriebige Kim Dotcom darf nicht nur gegen die neuseeländische Polizei, sondern auch gegen das Sicherheitsbüro vorgehen.

Kim Dotcom, Gründer der durch eine Razzia stillgelegten Filesharing-Dienstes Megaupload und des seit Jänner aktiven Nachfolgers Mega, darf gegen den neuseeländischen Geheimdienst GCSB gerichtlich vorgehen. Das neuseeländische Höchstgericht hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft abgelehnt, die das zu verhindern suchte. Im Verfahren, das bereits im Vorjahr begonnen wurde, hatte sich herausgestellt, dass das Government Communication Security Bureau (GCSB) Dotcom vor der Razzia illegal ausspioniert hatte.

Dotcom kann nun Schadenersatz vom GCSB einklagen, berichtet der New Zealand Herald. Die Beschwerde gegen das Herausrücken von Dokumenten, die das Ausmaß der Spionageaktivität belegen, ging allerdings durch. Dotcoms Anwälte können maximal in Erfahrung bringen, was für Informationen existieren und wohin sie geschickt wurden. Kopien der Dokumente selbst dürfen sie nicht einsehen.

Neuseelands Behörden hatten gemeinsam mit der US-Ermittlungsbehörde FBI Megaupload stillgelegt und Dotcoms Anwesen gestürmt. Dem Internet-Millionär werden Urheberrechtsverletzungen im großen Stil vorgeworfen. Aus diesem Grund will das FBI ihn auch in den USA vor Gericht stellen.

(Red.)

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