Künstler kämpfen gegen die "Gratismentalität"

Kuenstler kaempfen gegen Gratismentalitaet
Kuenstler kaempfen gegen Gratismentalitaet(c) Fabry
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Während Kunstschaffende die politisch diskutierte Festplattenabgabe als gerechten Ausgleich für Internetdownloads sehen, warnt die Computerbranche: Arbeitsplätze seien in Gefahr.

Wien. Künstler gegen Computerhändler – das ist Brutalität. Zumindest, wenn es um die Festplattenabgabe geht, die als möglicher Bestandteil einer Novelle des Justizministeriums im Gespräch ist. Das zeigte sich beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum zum Thema „Gerechtes Urheberrecht?“. Die Festplattenabgabe, so die Grundidee, soll die Künstler dafür entschädigen, dass immer mehr Filme und Musikstücke aus dem Internet heruntergeladen und im Computer gespeichert werden.

Gerhard Ruiss von der Initiative „Kunst hat Recht“ erklärte, warum die Festplattenabgabe dringend nötig sei und warum die bisherigen Erlösquellen im Internet nicht ausreichen würden: „Wer versucht, von iTunes zu leben, ist ein armer Hund. Da verdienen die Produzenten, aber nicht wir Künstler“, sagte Ruiss, der auch Geschäftsführer der IG Autorinnen und Autoren ist. Zudem wolle man „der Gratismentalität entgegentreten“, meinte Ruiss. „Uns erschreckt die Digitalisierung der Welt nicht, aber der sorglose Umgang mit dem Recht“, betonte der Künstlervertreter.

Damian Izdebski, Gründer einer Computer-Fachmarktkette und Sprecher der „Plattform für ein modernes Urheberrecht“, warnte vor den wirtschaftlichen Folgen einer Festplattenabgabe in Österreich: Seine Firma etwa stehe im Internetverkauf in stetiger Konkurrenz mit Händlern aus anderen EU-Staaten. Wenn er aber nun verpflichtet sei, eine Festplattenabgabe für jeden verkauften PC einzuheben, „wäre die Benachteiligung meines Unternehmens enorm und die Arbeitsplätze wären gefährdet“, betonte Izdebski. Nun ist die Idee eines Preiszuschlags bei einem Produkt zugunsten der Künstler nichts Neues. Bestes Beispiel ist die heute fast bedeutungslos gewordene Leerkassettenvergütung. Dass eine Festplattenabgabe aber der natürliche Nachfolger der Leerkassettenvergütung sei, bestritt Izdebski vehement. „Diese Behauptung ist so etwas von praxisfremd. Nur ein minimaler Teil der Festplatte wird von urheberrechtlich relevanten Inhalten belegt.“

Wofür wird Notebook verwendet?

Bei diesem Punkt hakte Franz Medwenitsch ein, Geschäftsführer des Verbands der Österreichischen Musikwirtschaft (IFPI Austria). „Glauben Sie ernsthaft, dass Notebooks dazu verwendet werden, um Texte zu schreiben und um zu rechnen?“, fragte er in die Runde. „PCs werden zunehmend zum Entertainment verwendet, mit mehreren hundert Musiktiteln und Filmen.“ Es gehe auch gar nicht darum, dass Künstler jetzt viel mehr verdienen sollen, sagte Medwenitsch. „Es geht darum, dass sie ein bestimmtes Honorar erhalten und nicht ins Prekäre gedrängt werden.“

„Ich muss schmunzeln“, meinte Rechtsanwalt Axel Anderl mit Blick auf seine Vorredner. „Wir sind schon wieder in einer polemischen Diskussion“, analysierte der Anwalt, der eine sachliche Debatte einforderte. In der Sache wandte er sich aber gegen die Idee einer Festplattenabgabe. „Diese war vorgesehen, ohne dass diskutiert wurde, ob diese Abgabe gerechtfertigt wäre“, meinte Anderl. Er hinterfragte auch das Argument, wonach Künstler von Internet-Musikdiensten wie iTunes oder Spotify nicht leben könnten. „Wer hat diese Tarife denn dann festgesetzt?“, fragte Anderl. „Da entsteht das Gefühl, dass man mit der Pauschalvergütung mehr bekommen will, als auf dem Markt gezahlt wird“, meinte Anderl. Man sei auch nicht mehr im Zeitalter von Napster, in dem einfach kosten- und grenzenlos Musik downgeloadet wurde. Nun sei vielmehr das Streaming ein Thema: Hier könnte man zum Beispiel ebenfalls ansetzen und Betreiber zu Zahlungen verpflichten. Anderl stellte sich zudem gegen einen österreichischen Alleingang. Zumindest auf europäischer Ebene müsse eine Lösung für derartige Abgaben gefunden werden, damit kein wirtschaftlicher Schaden für heimische Betriebe entstehe.

Bereits zuvor hatte Nikolaus Forgó, Professor am Institut für Rechtsinformatik in Hannover und Leiter des Universitätslehrgangs für Informations- und Medienrecht in Wien, erklärt, dass das Urheberrecht stark europa- und völkerrechtlich geprägt sei. Forgó ortet „seit Jahren eine totale strukturelle Überforderung des Gesetzgebers“ in diesem Bereich. Der Professor berichtete zudem, dass in Deutschland eine viel breitere und sachlichere Debatte zu dem Thema geführt werde. In Deutschland gibt es bereits eine Festplattenabgabe.

Musik als Rohstoff für IT-Branche?

Für Künstler Ruiss ist klar: „Es führt kein Weg an einer Pauschalabgabenlösung vorbei. Computerhändler Izdebski betonte, dass er für eine europaweite Lösung gern zu haben sei, wenn österreichische Händler dadurch nicht behindert werden. Der Vertreter der Musikindustrie, Medwenitsch, sagte in Richtung Izdebski, dass auch dieser von der Musikindustrie profitiere. „Wir liefern einen Rohstoff für die IT-Branche“, erklärte er.

„Presse“-Diskussionen

Das Rechtspanorama am Juridicum ist eine Diskussionsreihe der „Presse“ und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Die letztwöchige Veranstaltung stand unter dem Thema „Gerechtes Urheberrecht“. Hintergrund ist eine geplante Novelle des Justizministeriums und insbesondere die (zumindest ursprünglich vorgesehene) Idee einer Festplattenabgabe: Wer einen PC kauft, soll demnach pauschal einen Beitrag zahlen, der Künstlern als Ausgleich für Downloads aus dem Internet zukommt.

Das nächste Rechtspanorama am Juridicum findet am 13. Mai statt. Das Thema wird, um es möglichst aktuell zu halten, erst kurzfristig in der „Presse“ bekannt gegeben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2013)

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