US-Gericht: Weiterverkauf von MP3s ist illegal

US-Gericht: Weiterverkauf von MP3s ist illegal
US-Gericht: Weiterverkauf von MP3s ist illegal(c) Presse Print (Clemens Fabry)
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Der Anbieter ReDigi, der "gebrauchte" MP3s verkauft, würde das Urheberrecht verletzen, lautet das Urteil.

Ein US-Gericht hat in einem wohl wegweisenden Urteil den Weiterverkauf von digitalen Musikstücken untersagt. In einem Prozess zwischen Capitol Records und dem Online-Anbieter ReDigi entschied Richter Richard Sullivan, dass die MP3s, die vormals von iTunes und anderen Plattformen legal heruntergeladen wurden, nicht als "Gebrauchtware" weiterverkauft werden dürfen. Der Richter sieht hier eine illegale Vervielfältigung einer Datei, wie Wired berichtet.

Zwar verhindert ReDigi, dass Nutzer sich eine Datei, die die selbst bei dem Anbieter hochgeladen haben, noch einmal holen. Allerdings gibt es keinen Mechanismus, der das Kopieren der MP3s vor dem Upload auf ReDigi verhindert. Jeder, der dort seine Dateien verkauft hat, hätte vorher für sich selbst Kopien erstellen können.

Capitol Records hatte ReDigi als "Clearinghaus für Urheberrechtsverletzungen" bezeichnet und Schadenersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro Musikstück gefordert. ReDigi beharrt auf der Auffassung, dass sein Angebot unter die "First Sale"-Doktrin im US-Recht falle, die besagt, dass Kopien von urheberrechtlich Geschützten Werken weiterverkauft werden dürfen, wenn man damit auch all seine Rechte daran veräußert. Richter Sullivan widersprach dieser Ansicht.

(Red.)

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