Wiener Stadtpolitiker per E-Mail bedroht

Der Absender der Mails wurde nun zu drei Monaten bedingt verurteilt.

Wien (APA) - Seit November 2001 erhielten mehrere Wiener Stadtpolitiker von einem zunächst Unbekannten E-Mails, die das Maß an Beschimpfungen, mit denen man als Politiker konfrontiert wird, bei weitem überstiegen. Der Gesundheitsstadträtin Elisabeth Pittermann (S) teilte der Schreiber etwa vier Tage vor Weihnachten mit: „Als Jüdin steht Ihnen ein kleiner Ort zirka 1.000 Kilometer nördlich von Wien zu. Nach A.! Dort gehören Leute wie Sie hin.“ Der Absender konnte ausgeforscht werden. Heute, Freitag, stand Franz Karl M. (43) wegen Verhetzung vor Gericht.

Auch Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny (S) sowie sein für Verkehr und Stadtplanung zuständiger Amtskollege Rudolf Schicker (S) hatten von dem Mann elektronische Briefe bekommen, die vor antisemitischen Ausfällen strotzten. In einer Mail an Mailath-Pokorny wurden jüdische Mitbürger als „Parasiten“ und „Blutsauger“ bezeichnet, die „mit Millionen beschenkt“ würden. Subventionen würden „vorrangig“ an Juden vergeben.

„Sie sind nicht blöd! Sie sind mehr als blöd! Das sind Äußerungen, die in keinster Weise zu rechtfertigen sind“, fand Richter Fritz Zöllner nun im Wiener Straflandesgericht deutliche Worte. „Ich kann es nicht erklären. Es tut mir herzlichst leid“, bemerkte Franz Karl M. kleinlaut.

Der Mann hatte nach der Matura zu studieren begonnen, das Studium dann allerdings aufgegeben. Zuletzt hatte er gar keinen ordentlichen Beruf mehr, dafür Alkoholprobleme. Darüber hinaus bescheinigte ihm Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith eine paranoide Persönlichkeitsstörung. „Ich habe eine Sozialphobie. Ich gehe nicht gern unter Leute“, gab der 43-Jährige zu, an „psychischen Beschwerden“ zu leiden.

Nicht nur Politiker, auch das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) und den Bund Sozialistischer Freiheitskämpfer hatte der Mann mit judenfeindlichen Mails bedacht. „Wir sind froh, dass bei uns weniger Juden sind wie vor der Judenverfolgung“, tönte er. Staatsanwalt Hans-Christian Leiningen-Westerburg konnte da nur mehr den Kopf schütteln. „Wenn Sie schon ins Internet gehen, dann beschränken Sie sich auf Sex-Seiten“, empfahl er dem Mann.

Bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Haft wurde der bisher unbescholtene Wiener schließlich zu drei Monaten bedingt verurteilt. Er nahm das Urteil an. Auch der Ankläger verzichtete auf Rechtsmittel.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.