Datenschutz: Sammelklage gegen Facebook

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Gegen den Internetriesen Facebook läuft bereits ein Verfahren in Irland, nun wurde auch in Wien eine Klage eingebracht.

Wien. Max Schrems ist in Datenschutzkreisen kein Unbekannter: Schon während seines Studiums hat sich der Jurist mit Facebook angelegt, vor der irischen Datenschutzbehörde führt der Österreicher gegen den Internetriesen einen Kampf David gegen Goliath. Nun brachte er auch beim Handelsgericht Wien eine Zivilklage gegen die irische Tochter des börsennotierten US-Unternehmens ein.

Schrems wirft Facebook zahlreiche Datenschutzverletzungen vor. Unter anderem wende das Unternehmen auch in Europa US-Datenschutzbestimmungen an, die in der EU ungültig sind. Daten würden hinter dem Rücken der Nutzer gesammelt, zu vielen Datenverwendungen gebe es keine wirksame Zustimmung. Facebook würde Nutzer auch auf Drittseiten quasi „verfolgen“ und überwachen, Daten unberechtigt weitergeben und Nutzereinstellungen eigenmächtig verändern. Wohl der brisanteste Vorwurf: Facebook leite Nutzerdaten zur Massenüberwachung an die NSA weiter.

Ausgestaltet ist die Klage als „Sammelklage österreichischer Prägung“, das heißt, weitere Betroffene können sich anschließen, indem sie ihre Forderungen dem Hauptkläger abtreten. Neben datenschutzrechtlichen Unterlassungsansprüchen wird auch Schadenersatz geltend gemacht – allerdings nur mit symbolischen 500 Euro pro Nutzer.

Keine Kosten für Teilnehmer

Hauptsächliches Ziel sei auch nicht das Erstreiten von Schadenersatz, sondern „dass Facebook im Bereich Datenschutz endlich rechtskonform agiert“, sagt der streitbare Jurist, der auch Gründer der Initiative europe-v-facebook.org ist. „Aber bei vielen tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Facebook spürt.“ Kosten würden für die Teilnehmer keine entstehen, betont er, denn formal tritt nur Schrems als Kläger auf. Finanziert wird das Verfahren durch einen Prozessfinanzierer.

Für die Abtretung der Ansprüche gibt es eine eigene „Abtretungs-App“ (www.fbclaim.com). Teilnehmen können alle volljährigen privaten Facebook-Nutzer, die außerhalb Kanadas und der USA wohnen: Sie alle haben nämlich, wie Wolfram Proksch, der Rechtsanwalt von Schrems, erklärt, einen Vertrag mit Facebook Irland. Dass überhaupt in Österreich geklagt werden kann, liege daran, dass sich bei Verbraucherverträgen der zuständige Gerichtsstand nicht – wie sonst üblich – nach dem Sitz des Beklagten richtet, sondern nach dem Wohnsitz des Klägers.

Das zweite, in Irland laufende Verfahren kam nach anfänglichen Teilerfolgen für Schrems ins Stocken. Es läuft nun bald drei Jahre, wann es eine Entscheidung geben wird, ist offen.    (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.08.2014)

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