Justiz: Streit um Zugriff auf illegale Internet-Inhalte

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Die österreichischen Internetprovider weigern sich trotz OGH-Urteils, bestimmte Webseiten zu sperren.

Wien. Im Internet gibt es viele Portale, auf denen man illegal auf Filme, Musikstücke, Bücher und andere Inhalte zugreifen kann. Im März 2014 hat jedoch der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass Internetprovider verpflichtet werden können, solche Webseiten zu sperren. Doch die Internetprovider halten sich nicht an das Urteil, wie der Verband der österreichischen Musikwirtschaft nun kritisiert.

Der Verband hat mehrere Internetprovider angeschrieben und sie aufgefordert, den Zugang zu vier populären Bittorrent-Portalen zu unterbinden. Dabei handelt es sich um die Portale thepiratebay.se, isohunt.to, 1337x.to und h33t.to. Der Verband gab den Internetprovidern eine Frist bis zum 14. August 2014. Doch es passierte nichts. Der Verband der Musikwirtschaft hat daher am Montag einen Anwalt mit der Vorbereitung rechtlicher Schritte beauftragt. Laut Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands, handelt es sich bei allen vier Webseiten um „strukturell rechtsverletzende Bittorrent-Portale, die auch international als Piraterie-Seiten bekannt sind“. In mehreren europäischen Staaten gibt es bereits Zugangssperren. So wurde etwa thepiratebay.se in Großbritannien, Belgien, Irland, Finnland und Dänemark gesperrt.

Österreichische Internetprovider hatten in der Vergangenheit Netzsperren als problematisch bezeichnet. Kritik kam auch von der ÖVP und den Neos. Für beide Parteien sind Netzsperren kein brauchbares Mittel, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, sondern ein Einfallstor für Zensurmaßnahmen.  (höll)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.08.2014)

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