Justizminister will neuen Anlauf bei Vorratsdatenspeicherung

A view of the interiors of Facebook´s new server hall in Lulea
A view of the interiors of Facebook´s new server hall in Lulea(c) REUTERS (� Scanpix Sweden / Reuters)
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Die Datenspeicherung wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben. Für bestimmte Bereiche wäre sie aber ein "großes Plus", meint Brandstetter.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hätte gerne eine Nachfolgeregelung für die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Vorratsdatenspeicherung - und zwar "natürlich verfassungskonform" für bestimmte Bereiche schwerster Kriminalität, nämlich Mord und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Er will darüber mit dem Koalitionspartner sprechen, sagte Brandstetter.

Ganz allein steht Brandstetter mit seinem Wunsch nicht. Auch in der Schweiz und in Liechtenstein werden Möglichkeiten ausgelotet, die Datenspeicherung für eingeschränkte Abfragen durch die Sicherheitsbehörden wieder zuzulassen. Der Europäische Gerichtshof - der die EU-Richtlinie gekippt hat - habe die Datenspeicherung per se nicht verboten, meint Brandstetter. Und der VfGH habe "einen schmalen Bereich offen gelassen".

Kritik "nehme ich zur Kenntnis"

Brandstetter ist klar, dass er für seine Haltung Kritik erntet, "das nehme ich zur Kenntnis". Er wisse selbst, "dass es ein gravierender Grundrechtseingriff ist, ohne konkreten Anlass Daten zu speichern". Aber den Sicherheitsbehörden sei mit der Vorratsdatenspeicherung eine sehr wichtige Ermittlungs-Möglichkeit genommen worden. "Da ist eine schwierige Abwägung zwischen einem massiven Grundrechtseingriff und einem großen Plus an Effektivität bei der Verfolgung schwerer Delikte zu treffen", meint Brandstetter. Er will sich um einen "vernünftigen Kompromiss für eine verfassungskonforme Lösung" bemühen - in die Richtung, dass die Daten nur mit Richtervorbehalt und nur in Fällen schwerster Kriminalität genützt werden können.

Wenn Sicherheitsbehörden diese Ermittlungsmethoden brauchen und dies mit praktischen Fällen belegen, muss ich das als Justizminister entsprechend ernst nehmen." Laut den Sicherheitsbehörden hätten nämlich schwere Kriminalitätsfälle - zwei Morde etwa - nicht ohne Rückgriff auf gespeicherte Daten aufgeklärt werden können. Und auch im Fall der in Österreich inhaftierten mutmaßlichen Jihadisten wäre es, meint Brandstetter, sicherlich sehr hilfreich, könnten die Sicherheitsbehörden feststellen, mit wem sie per Telefon oder Internet Kontakt hatten.

Die im April 2012 eingeführten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wurden in Österreich nach dem Erkenntnis des VfGH mit 1. Juli außer Kraft gesetzt. Sie haben Unternehmer verpflichtet, Telekommunikationsdaten aller Telefon-, Handy- und Internet-Nutzer sechs Monate lang zu speichern. Die Ermittlungsbehörden konnten darauf bei Verdacht eines vorsätzlich begangenen Delikts mit Strafdrohung von mehr als einem Jahr Haft zugreifen.

Jährlich über 300 Mal genutzt

Eingeführt worden war die Vorratsdatenspeicherung in Umsetzung einer EU-Richtlinie, die 2006 mit dem Argument der Terrorbekämpfung verabschiedet wurde - und die der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2014 aufhob. Genutzt wurde die Vorratsdatenspeicherung in Österreich jährlich mehr als 300 Mal. 354 Abfragen aus der Justiz gab es im Vorjahr. Keine einzige erfolgte wegen des Verdachts einer terroristischen Vereinigung. Meistens - in 113 Fällen - ging es um Diebstahl, 59 Abfragen betrafen Drogendelikte, 52 Raub. Der Rest betraf beharrliche Verfolgung, Betrug und gefährliche Drohung. Vonseiten des Innenministeriums gab es im Vorjahr sechs Zugriffe.

(APA)

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