Urteil: Keine GIS-Gebühr für PC mit Internet

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Ein erstes Gerichtsurteil in Österreich spricht sich in einer alten Debatte um die Rundfunkgebühren gegen den ORF aus. Ein Gang zum Höchstgericht ist fix.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eindeutig: Wer lediglich einen Computer oder ein Tablet mit Internetanschluss besitzt, muss keine Rundfunkgebühren bezahlen. Das berichtet das IT-Portal des "Kurier" (Futurezone) am Montagabend. Es ist das erste Urteil in einer langen Debatte um die GIS-Gebühren und Rundfunkempfangsanlagen.

Eingeleitet wurde das Musterverfahren vom Salzburger Anwalt Arnold Gangl. Er argumentierte, dass die Bezahlung von Rundfunkgebühren, um E-Mails empfangen zu können, ein massiver Eingriff in die Grundfreiheiten wäre. Das Gericht sei seiner Argumentation gefolgt, schreibt die Futurezone, der das Urteil vorliegt.

Der ORF hatte bisher argumentiert, dass via Internet das öffentlich rechtliche Radioprogramm in vollem Umfang empfangbar sei und somit zumindest Radiogebühren fällig würden. Der ORF betonte in einer ersten Stellungnahme, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der Gang zum Höchstgericht sei bereits fix. Eine endgültige Entscheidung könnte in einem Jahr vorliegen.

>> Artikel der Futurezone

(Red. )

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