Wer beim Surfen im Netz allzu leichtfertig mit persönlichen Meinungen, Bildern und Videos umgeht, kann dies sehr schnell bereuen. Spätestens dann, wenn beim Vorstellungsgespräch der Personalberater mit einem Foto von der letzten Strandparty nicht nur angenehme Erinnerungen weckt. Umfragen bei Personalberatern zeigen, dass das Web immer öfter als Recherchemedium genutzt wird. Besonders beliebt sind Social-Networking-Websites wie MySpace, berufliche Netzwerke wie Xing, Foto- oder Video-Websites wie Flickr oder Youtube und natürlich der oberste Datensammler, die Suchmaschine Google. Die Fülle an persönlichen Daten, die man im Laufe eines Websurferlebens hinterlässt, wird immer unüberschaubarer und etwaige Jugendsünden zur potenziellen Quelle von Peinlichkeiten.
Spuren verwischen
Wie können Betroffene kompromittierende Datenspuren beispielsweise in der Suchmaschine Google wieder loswerden? Die in Google bei einer Suchanfrage angezeigten Informationen verweisen in der Regel auf Websites von Drittanbietern. Google selbst speichert im Index nur ausgewählte Schlüsselbegriffe und einen Verweis auf die Ursprungsadresse. Zum Entfernen der Informationen aus dem Google-Index müssen die Daten zuallererst von der Website des Anbieters entfernt werden. Ansprechpartner hierfür ist in der Regel die im Impressum der Website angeführte Kontaktperson. In den meisten Fällen sollte also ein E-Mail an den Websitebetreiber mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung genügen, um die entsprechenden Daten zu entfernen. Damit sind jedoch noch nicht alle Daten aus Google gelöscht. Von jedem Suchergebnis gibt es bei der Suchmaschine eine im Cache (eine Art von Zwischenspeicher) gespeicherte Kopie des Seiteninhalts. Diese Daten löscht Google nur auf Antrag. Voraussetzung für ein gültiges Löschgesuch ist die Einrichtung eines persönlichen und kostenlosen Google-Kontos. Für die Erstellung des eigentlichen „Löschantrags“ stellt das Unternehmen dann ein eigenes Tool zur Verfügung. Mit dem Programm können betroffene Benutzer beantragen, dass Informationen aus der Google-Web- und Bildersuche entfernt werden. Die Entfernung der beanstandeten Informationen kann bis zu vier Wochen dauern und ist keinesfalls gewiss. Nur etwa fünf Prozent der Anträge führen tatsächlich zu einer Herausnahme der entsprechenden Cache-Seiten aus dem Index, gibt man selbst bei Google hinter vorgehaltener Hand zu. Tatsächlich sind Betreiber von Suchmaschinen, Foren oder Blogs rechtlich nicht gezwungen, personenbezogene Einträge oder Kommentare zu löschen, solange diese keine Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdungen enthalten.
Professionelle Hilfe
Wer sich nicht selbst um die Löschung heikler Daten kümmern will, kann auch einen Spezialisten beauftragen. Firmen wie Reputationdefender (www.reputationdefender.de) oder Datenwachschutz (www.datenwachschutz.de) recherchieren im Internet auf Wunsch persönliche Informationen und versuchen dann, unerwünschte Daten aus den entsprechenden Quellen entfernen zu lassen. Mit Kosten in der Höhe von knapp 20 Euro für das Entfernen eines anstoßerregenden Eintrags ist der Service auch für Private leistbar. Genutzt wird es in erster Linie von Studenten, Jobsuchenden sowie Eltern, die wohl die Jugendsünden ihrer Kinder tilgen möchten.
■Löschanträge persönlicher Informationen im Web muss man an die Betreiber der Websites richten, wo die Infos gespeichert sind. Gleichzeitig sollte man die Streichung aus dem Index von Suchmaschinen veranlassen. Hilfe bieten professionelle Anbieter.
www.reputationdefender.dewww.Datenwachschutz.de
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.08.2008)

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