Verlage knicken vor Google ein

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Deutsche Verlage erlauben Google doch eine Gratisnutzung, Springer nur teils.

Berlin. Die Drohung von Google hat also gewirkt. Der US-Suchmaschinenbetreiber hatte angekündigt, ab dem 23.Oktober alle Inhalte von Verlagen, die juristisch gegen Google vorgehen, nicht mehr anzuzeigen. Dort, wo sonst ein Vorschaubild und ein kurzer Textanriss auf den jeweiligen Artikel hinweisen, sollte dann nur mehr die Überschrift des Artikels zu sehen sein.

Doch so weit kam es gar nicht: Denn die betroffenen Presseverlage wiesen ihre Verwertungsgesellschaft, die VG Media, am Mittwoch überraschend an, Google „eine widerrufliche Gratiseinwilligung“ für die Nutzung der Inhalte zu erteilen. Es sind ausgerechnet jene Verlage und Medienmarken, die seit bald zwei Jahren an vorderster Front um die Einführung und Durchsetzung des Leistungsschutzgesetzes (also einer Art Online-Nutzungs-Lizenz für Verlage gegenüber Suchmaschinenbetreibern) gekämpft haben. Doch nun beugen sich Springers „Bild“, die Medienhäuser Burda und Funke vorerst, wie es in einer Erklärung am Mittwochabend hieß, „der überwältigenden Marktmacht von Google“. Die Verlage befürchten, dass andernfalls zu wenig Leser auf ihre werbefinanzierten Internetseiten gelenkt werden.

Mit Axel Springer will sich allerdings jener Verlag nicht ganz ergeben, der besonders stark für die Einführung der „Lex Google“ lobbyiert hat. Zwar werden die „Bild“-Artikel auch künftig kostenlos angezeigt, bei Nachrichten aus der „Welt“, „Auto Bild“ und „Sport Bild“ will man sich die Einnahmen aber nach wie vor von Google zurückholen. Seit August 2013 gilt das Leistungsschutzgesetz in Deutschland. Da Suchmaschinenbetreiber wie Google nicht bereit waren, die neue Lizenz zu bezahlen, forderten die Verlage ihr Recht vor Gericht ein und behaupteten, Google würde seine dominante Stellung im deutschen Markt missbrauchen. Doch einen ersten Dämpfer bekamen die Hoffnungen der Verlage durch das Bundeskartellamt. Das stellte fest, es lasse sich nur schwer aus dem Leistungsschutzgesetz ableiten, dass Google die Verlagsinhalte zu nutzen hat und dafür Geld zahlen muss. Ein marktmissbräuchliches Verhalten lasse sich nicht ableiten. In den Rechtsstreit nicht involvieren wollten sich übrigens Medienhäuser wie jenes der „FAZ“, der „Süddeutschen“ und des „Spiegels“. (awa)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2014)

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