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Internet: Tausende illegal ausgeforscht?

09.11.2008 | 18:20 |  ANDREAS WETZ (Die Presse)

Bis Ende 2007 fragten Österreichs Sicherheitsbehörden Internet-Provider in tausenden Fällen nach den Nutzern von IP-Adressen. Zu Unrecht, wie ein Jurist des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts meint.

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Wien. Aufgabe des Staates ist es unter anderem, sich selbst und damit seine Bürger vor Unheil zu schützen. Im Rahmen der Erfüllung dieser Funktion schießen die ausführenden Organe manchmal über das Ziel hinaus, gehen dabei nicht gerade zimperlich mit den Rechten jener um, die eigentlich beschützt werden sollen. So sieht es eine aktuelle juristische Studie, die nun im Buch „Datenschutzrecht und E-Government. Jahrbuch 2008“ erschienen ist. Die Kernaussage der Untersuchung lautet: Die österreichische Polizei hat in den Jahren 1999 bis einschließlich 2007 Internet-Provider illegal dazu gedrängt, bekannt zu geben, welche Personen (Name, Anschrift, etc.) hinter bestimmten Internet-Kennungen von Usern (sogenannte IP-Adressen) stecken. Und das in tausenden Fällen.

 

„Keine geeignete Grundlage“

Ziel der Kritik ist das alte Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das u.a. die Befugnisse der Polizei bei der Überwachung der Telekommunikation regelt. Bis Ende 2007 – das SPG wurde mit 1. Jänner 2008 novelliert – war es den Sicherheitsbehörden erlaubt, bei Vorliegen einer „konkreten Gefahrensituation“ von Telekom-Unternehmen „Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses“ zu verlangen, und das ohne Kontrolle eines Richters. Im Rahmen der Studie legt der Autor jedoch dar, dass der Begriff Teilnehmernummer juristisch gesehen zwar mit einer Telefonnummer gleich zu setzen ist, jedoch nicht auf IP-Adressen anwendbar sei. Denn: IP-Adressen stehen nicht nur Synonym für die Identität ihrer Nutzer. Bei ihrer Ausforschung durch den Provider wird zwangsläufig auch der gesamte Internet-Verkehr des Users – etwa welche Webseiten er wann aufgerufen hat – nachvollziehbar. Und genau das sei Privatsache und durch das Fernmeldegeheimnis geschützt, so die Argumentation.

Brisant ist diese Auffassung auch deshalb, weil der Autor der Studie, Gerhard Kunnert, Jurist im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ist. Allerdings betont er, dass die in der Studie geäußerte Meinung seine private ist, und keinesfalls die seines Dienstgebers.

Rückendeckung für seine Interpretation erhält Kunnert von der Datenschutzkommission (DSK), die ebenfalls im Bundeskanzleramt angesiedelt ist. Die DSK erstellte im Sommer 2007 im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens einen entsprechenden Bescheid. Darin erfährt man, „dass die Bestimmung (nämlich jene des alten SPG; Anm. d. Red.) offenbar lediglich auf Sprachtelefonie zugeschnitten ist“ und daher „keine geeignete Grundlage“ bietet.

 

Ministerium beruft sich auf OGH

Warum das Innenministerium jahrelang eine andere Meinung vertrat? Einerseits beriefen sich die Sicherheitsbehörden auf eine entsprechende (in Fachkreisen jedoch umstrittene) Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2005. Und weiter: „Unserer Interpretation nach sagen IP-Adressen nichts über die Inhalte von Internet-Kommunikation aus, sondern fallen lediglich in die Kategorie sogenannter Verkehrs- oder Verbindungsdaten“, sagt Mathias Vogl, Leiter der Rechtssektion im Innenressort. Außerdem habe man auf die Kritik der DSK reagiert und das SPG mit 1. Jänner 2008 dahingehend geändert, dass die Ausforschung der Nutzer von IP-Adressen ausdrücklich ins Gesetz geschrieben wurde.

Dies geschah allerdings nachträglich und damit offensichtlich im Wissen, dass die gängige Praxis rechtlich auf wackeligen Beinen stand. Oder anders gefragt: Warum hätte man ein Gesetz ändern sollen, das angeblich ohnehin in Ordnung war?

 

1000 Anfragen pro Jahr

Interessant daran ist auch, dass die Exekutive bis zu diesem Zeitpunkt „etwa 1000 Anfragen pro Jahr“ gestellt hat. Jahrelang. Das geht aus den Protokollen der parlamentarischen Debatte des Themas im Dezember 2007 hervor.

Inzwischen wurden auch ernste Zweifel an jener OGH-Entscheidung laut, auf die sich die Exekutive bisher berufen hatte. Die Zweifel stammen übrigens vom OGH selbst. Im Zuge eines anderen Verfahrens hat der zuständige Senat nämlich den Verdacht geäußert, dass die Offenlegung von Identitäten hinter IP-Adressen EU-Recht widersprechen könnte. Der Europäische Gerichtshof wurde um eine entsprechende Vorab-Entscheidung angerufen. Diese wird voraussichtlich innerhalb der kommenden zwölf Monate ergehen.

Konsequenzen dürfte der mutmaßlich missbräuchliche Umgang mit IP-Adressen und User-Daten jedoch nicht haben. „Es gibt kein Rechtsmittel, weil die Auskunftspraxis damals von einer umstrittenen OGH-Entscheidung gedeckt war“, sagt der in Datenschutz-Angelegenheiten engagierte Salzburger Richter Franz Schmidbauer. Dabei gäbe es durchaus Opfer, die Schaden erlitten. So sei ihm, Schmidbauer, ein Fall bekannt, in dem die Behörden irrtümlich IP-Adressen vertauschten und das Haus eines unschuldigen Bürgers nach Kinderpornos durchsuchten.

Interessierte Bürger könnten sich lediglich unter Berufung auf die Auskunftspflicht laut Datenschutzgesetz an ihre Provider wenden und fragen, ob ihre Verkehrsdaten denn noch vorrätig sind und sich jemand danach erkundigt hat. Schmidbauer: „Das Problem dabei ist, dass wohl niemand etwas darüber erfahren wird, weil die Provider die entsprechenden Unterlagen per Gesetz gar nicht mehr haben dürfen.“

AUF EINEN BLICK

Die Behördenbefugnisse: Das Sicherheitspolizeigesetz berechtigt die Polizei dazu, im Rahmen einer „konkreten Gefahrensituation“ bei Telekom-Betreibern unverzüglich und ohne richterliche Kontrolle Name und Anschrift jener Person zu erfragen, die sich hinter einer Telefonnummer oder einer Internet-Kennung (IP-Adresse) verbirgt.

Die Kritik: Laut der Studie eines Verfassungsjuristen war die oben beschriebene Praxis bei der Ausforschung von IP-Adressen aus mehreren Gründen illegal. Unterstützt wird die Ansicht von der Datenschutzkommission. Das Innenministerium rechtfertigt sich mit einer OGH-Entscheidung. Eine Entscheidung, die in Fachkreisen umstritten ist und nun vom OGH selbst hinterfragt wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2008)

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12 Kommentare
Gast: ökono-mist
12.11.2008 01:54
0 0

Konrad Lorenz, 1973:


"Ich bin froh, daß ich schon siebzig Jahre alt bin.

Ich möchte nicht in der Haut meiner Enkelkinder stecken, weil ich ahne und weiß, was ihnen bevorsteht!"

Weiterer Kommentar überflüssig!

Saskatoon
10.11.2008 21:56
0 0

schöne liebe grüße

vom überwachungs- und polizeistaat

Alien
10.11.2008 14:59
0 0

Ist doch mir wurscht,

ob das Innenministerium mein Internet überwacht. Darf von mir aus jeder, ich hab nichts zu verbergen. Wenn diese neue Form des Voyeurismus den Leuten Spaß macht? Sollen sie ihren Spaß haben.

Erinnert mich an einen Batmanfilm, wo der Superbösewicht die Gedanken aller Menschen auf einmal lesen kann. Na viel Spaß bei der Auswertung.

Um eine Stunde österreichische Internetsurfüberwachung wirklich auszuwerten braucht man sicher 10 Jahre...

Antworten Gast: Skeptiker
14.11.2008 12:35
0 0

Re: Ist doch mir wurscht,

Jö, wieder die völlig unqualifiziert Meldung "Ich habe nicht zu verbergen"....
Tja, es ist immer eine Sache der Interpretation des Datenausforschenden, ob der Ausgeforschte etwa szu verbergen hat...auch wen die rechtlichen Grundlagen nicht erfüllt sind für die Verwirklichung eines Tatbestandes...Daten werden gespeichert in Form eines Datenprofiles..ich erinnere an die dunkel Epoche des dritten Reichs und der DDR, was für Daten alle gespeichert wurden...und niemand hatte etwas zu verbergen..
Man wie unqualifiziert kann nur solch eine Aussage sein? Na gut, aber wenn man sie dann über Ihr Gehalt fragt, dann werden sie sicherlich nicht so auskunftsfreudig sein, oder?

phuter
10.11.2008 19:01
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Es lebe das Ignorantentum...

Aber dann nicht weinen, wenn man sie für etwas verdächtigt, das sie nicht verbrochen haben - und sie wegen der investigativen Bequemlichkeit der Polizei dann im Häfn landen.
Oder wenn sie mit Werbezusendungen penetriert werden, weil man ihr Einkommen kennt oder ihre ihre Verbindungsdaten für Marketingzwecke verkauft.

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Re: Ist doch mir wurscht,

leider wird es ihrer frau oder ihrem nachbarn nicht so wurscht sein, wenn sie erfahren, dass ihre wohnung nach kinderpornos durchsucht wurden. und das nur, weil sie von einem kriminellen ein spam-mail bekommen haben. erklären sie das dann mal ihren angehörigen.

Narziß
10.11.2008 11:07
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IP

mich würde mal interessieren, warum in den zeiten von Flatrate-Produkten die IP`s (bei dynamischen) der Kunden überhaupt noch länger als der vergabezeitraum gespeichert wird. Unter die Vorratsspeicherung fallen diese daten nicht, wenn sie nicht benötigt werden und dennoch ist die Speicherung gängige Praxis bei den Providern. Die DSK schreit zwar auf, aber macht de facto nichts--- überhaupt nichts.

Gast: Hunga
10.11.2008 10:36
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Ist unser Innenministerium der größte Rechtsbrecher?

Nach der massiv verpatzten Reform und nach den vielen Pannen der letzten Jahre, kommen jetzt auch noch im Wochenrythmus Nachrichten, denen zufolge das Innenministerium den Rechtsstaat genauso mit Füßen tritt wie weiland die DDR. Kann da bitte mal wer aufräumen? Oder müssen wir Bürger uns das noch länger bieten lassen?

Gast: Ausgeschnüffelter Zahlbürger
10.11.2008 10:16
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Ausgeklügeltes System - Austrostasi

Die Polizei hat sämtlich diskreditierenden Daten, allein schon weil man ausgeforscht wurde sind sie es, aber der provider darf nichts mehr haben und kann daher auch nichts mehr bestätigen. Ich denke es wird in absehbarer Zeit einen Riesenskandal geben, wenn der Datenmißbrauch so richtig auffliegen wird. Wie immer durch Zufall.
Vielleicht hat sich ein Mitarbeiter des Kommunikationsunternehmes schon DVDs gebrannt.
Wenn ich an die Wiener Polizeiskandale jngster Zeit denke, dann weiß ich unsere Daten jedenfalls nicht in Sicherheit.

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http://anonymitaet-ade.blogspot.com


dottore
10.11.2008 10:24
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Re: http://anonymitaet-ade.blogspot.com

das ist auch nur eine sammlung von internetartikeln ...

phuter
10.11.2008 01:55
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Kann man diesen Staat noch ernst nehmen?

Sollte man diesen Staat ernster nehmen müssen - nämlich als Bedrohung? Sollte man vielleicht diesen Staat massiv ändern? Oder gar die EU?
Der Dreck quillt aus allen Poren, die "Eliten" - eine verfaulte Bande krimineller in Politik und Wirtschaft haben den Karren in jenen Dreck gefahren, dem sie selbst entstiegen sind. Nun ist es an uns ihn rauszuziehen.... vorher aber braucht es Reinigung - Kartharsis - damit das nie wieder passiert.