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Illegale MP3-Downloader von Sperrdrohungen wenig beeindruckt

21.01.2009 | 08:45 |  (DiePresse.com)

Frankreich plant ein Gesetz, das Filesharern den Internetzugang sperren soll. Der harte Kern der Musikpiraten lässt sich davon aber nicht abschrecken.

Auf der diesjährigen Musikmesse Midem in Cannes, die am 21. Jänner zu Ende geht, gehört die wachsende Verbreitung von Musik online sowie deren illegales Down- und Uploaden zu den dominierenden Themen. Ein Modell, das besonders von Frankreichs Kulturministerin Christine Albanel befürwortet wird, nennt sich "abgestufte Erwiderung": Nach zweimaliger Verwarnung erfolgt eine Internetsperre für "Musikpiraten". Wie die französische Tageszeitung Libération nun berichtet, wurde auf der Midem-Messe eine neue Studie präsentiert, die zeigte, dass sich das Abschreckungspotential solcher Maßnahmen stark in Grenzen hält.

Nach der im Auftrag von Music Ally durchgeführten Umfrage wären 64 Prozent von 1300 befragten Musikfreunden aus Frankreich, Großbritannien und den USA bereit, nach der ersten Verwarnung von illegalen Tätigkeiten im Zusammenahng mit urheberrechtlich geschützten Werken abzusehen. Allerdings sinkt dieser Anteil auf 41 Prozent, wenn die Frage nur an jene Personen gerichtet werde, die illegale Downloads auch praktizieren würden.

 

"Harter Kern" saugt unbeeindruckt weiter

Konfrontiert mit der Drohnung, man würde aufgrund ihrer Handlungen den Internetzugang sperren, erklärten immerhin noch 37 Prozent der potentiellen Tauschbörsianer, dass selbst das sie nicht abhalten würde. Music Allys Chef, Paul Brindley, gab selbst zu, dass solche Verwarnungen und Sperr-Drohungen mehr Gelegenheitsdownloader abschrecken würde. Den "harten Kern der Filesharer", auf den man es im Endeffekt abgesehen hätte, würde man mit diesen Maßnahmen nicht treffen.

Die französische Kulturministerin verteidigte auf der Midem weiterhin das angestrebte Konzept. Sie sieht darin "keinen Konflikt mit den Grundrechten", so Albanel wörtlich. In Deutschland würde ein derartiges Gesetz nicht haltbar sein, wie ein neues Rechtsgutachten bestätigt. Die komplette Sperrung eines Internetanschlusses wäre demnach nicht rechtens.


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