Das Unternehmen bestreitet in einer Klagebeantwortung die Geschäftsfähigkeit der Nutzer.
Menlo Park/Wien/Dublin. Die Datenschutzsammelklage des Wiener Juristen Max Schrems gegen Facebook ist um eine Facette reicher: Das soziale Netzwerk hat eine Klagebeantwortung abgegeben und darin unter anderem ins Treffen geführt, Teilnehmer der Sammelklage seien nicht geschäftsfähig und könnten sich deshalb gar nicht daran beteiligen. Weiters bestreitet das Unternehmen, dass man es in dieser Sache überhaupt vor ordentlichen Gerichten verklagen kann. Denn es gebe ohnehin eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Irland.
Die Stellungnahme umfasst laut Schrems 50 Punkte, einer Veröffentlichung stimmte Facebook nicht zu. Der Initiator der Klage spricht von Verzögerungstaktik. Dass ein Unternehmen pauschal die Geschäftsfähigkeit seiner eigenen Kunden bestreitet, habe wohl Seltenheitswert, meint er: Alle Teilnehmer an der Sammelklage hätten einen Facebook-Account, bei dessen Registrierung sie über Geschäftsfähigkeit verfügen müssen. Den eigentlichen Inhalt der Klage, den Vorwurf von Datenschutzverstößen bis hin zur Weitergabe von Informationen an die NSA, habe das Unternehmen bloß pauschal bestritten.
Der Jurist brachte im August beim Handelsgericht Wien die Zivilklage gegen die irische Tochter von Facebook ein, binnen einer Woche traten 25.000 Teilnehmer der Sammelklage bei. Weitere 50.000 Nutzer haben sich registriert, um ebenfalls teilzunehmen, sollte diese auf mehr Teilnehmer ausgeweitet werden. Schrems fordert als Hauptkläger pro Person 500 Euro von Facebook. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.11.2014)