"Aufgeblasene" Rabatte: Amazons Cyber-Monday in der Kritik

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Verbraucherschützer kritisieren seit Beginn dieser Angebotswoche Amazons Vorgehen. Trotz der Kritik, Schnäppchen gibt es dennoch.

Weihnachten ist in greifbarer Nähe, und nicht nur der traditionelle Handel bereitet sich auf diese Zeit vor. Auch Onlineshops versuchen, mit attraktiven Angeboten Kunden anzulocken. Ein Trend, der aus den USA mittlerweile auch hierzulande angekommen ist, ist die sogenannte Cyber-Monday-Woche von Amazon.

Seit vier Jahren lockt der Onlinehändler Amazon in der seit Montag laufenden Cyber-Monday-Woche mit Angeboten. Doch die Aktion steht wie in den Jahren davor erneut in der Kritik.

Blitzangebote auf Amazon

In diesem Jahr findet sie von 24. November bis 1. Dezember statt. Innerhalb dieses Zeitraums gibt es alle 15 Minuten sogenannte Blitzangebote, die mit Vergünstigungen von bis zu 50 Prozent aufwarten können und nur in einer begrenzten Stückzahl angeboten werden. Bereits am ersten Tag lockte Amazon mit hunderten Angeboten. Und auch in den kommenden Tagen werden die verschiedensten Produkte zu einem günstigeren Preis angeboten.

Insgesamt sollen in dieser Woche über 1,2 Millionen Produkte angeboten werden. Blitzangebote stehen insgesamt zwei Stunden zur Verfügung beziehungsweise solange der Vorrat reicht. Sobald man ein Produkt in seinen Warenkorb legt, bleibt es dort für 15 Minuten "reserviert". Wird der Kauf nicht abgeschlossen, wird der Artikel jedoch wieder freigegeben. Wie viele Stück von den jeweiligen Produkten dabei vergünstigt angeboten werden, ist unklar.

Erneute Kritik

Mangelnde Transparenz ist nicht der einzige Kritikpunkt an der Amazon-Aktion. In Deutschland wurde die Cyber-Monday-Woche 2010 als verbotene Lockwerbung eingestuft. Damals waren Produkte zum Teil bereits nach wenigen Minuten ausverkauft. Ein Gericht war daher der Auffassung, dass die Angebote zumindest ein Viertel der geplanten Zeit von zwei Stunden, also mindestens 30 Minuten, für den Kunden zur Auswahl stehen müssen. Amazon muss seitdem gewährleisten, dass eine ausreichende Stückzahl vorhanden ist. Doch die deutsche Verbraucherzentrale steht Amazons Aktionswoche nach wie vor skeptisch gegenüber.

"Aufgeblasene" Rabatte

Nach dem Erfolg mit der ersten Klage nimmt man nun die Preise ins Visier. Die Ersparnisse beziehen sich demnach auf die UVP (unverbindliche Preisempfehlung) und seien daher "aufgeblasen". Amazon bietet kaum Ware zu diesem Preis an, sondern liegt meist darunter. Damit sind die Angaben zum Preisnachlass nicht korrekt und müssten nach den normalerweise geltenden Preisen berechnet werden.

So wird zum Beispiel ein Netbook mit einer UVP von 399 Euro beworben. Dieses kostete bereits vor dem Blitzangebot 349 Euro. Der Rabatt auf 279 Euro in der Aktionswoche liegt damit laut Verbraucherschützern bei 20 und nicht bei 34 Prozent. Auch die Tatsache, dass man den Kauf innerhalb von 15 Minuten abwickeln muss, wird bemängelt.

Ein Vergleich der Preise zahlt sich aus

Dennoch, einige interessante Schnäppchen sind auf jeden Fall darunter. Trotzdem sollte man das Sonderangebot vor dem Kauf prüfen. Dafür gibt es zahlreiche Vergleichsportale im Internet. Geizhals.at listet zum Beispiel Preise, Bewertungen zu den Anbietern und die Verfügbarkeit des gewünschten Produkts.

(BG)

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