Höchstgericht ebnet Weg für Turbo-Internet

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Breitbandmilliarde, mit der die flächendeckende Versorgung Österreichs mit ultraschnellem Internet gefördert werden soll, fließt in Tranchen ab 2015.

Wien. Ein Jahr hat die Regierung um die Breitbandmilliarde gestritten, mit der die flächendeckende Versorgung Österreichs mit ultraschnellem Internet bis 2020 gefördert werden soll. Jetzt steht dem Geldfluss – die Hälfte der bei der Auktion der Handyfrequenzen im Herbst 2013 erzielten zwei Mrd. Euro – nichts mehr im Weg: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Beschwerde von T-Mobile gegen die Auktion abgelehnt.

„Nun ist Rechtssicherheit hergestellt, und damit ist klar, dass wir 2015 starten können“, sagte Infrastrukturminister Alois Stöger (SPÖ), der die Entscheidung des Höchstgerichts zur Bedingung für die Freigabe der Milliarde gemacht hat. Stögers Vorgängerin, Doris Bures (SPÖ), hatte mit dem damaligen Finanzminister, Michael Spindelegger (ÖVP), im Juli die Fördermilliarde für den Internetturbo fixiert. Sie fließt in fünf Tranchen, die erste von 300 Mio. Euro schon nächstes Jahr.

Ausschreibung im Frühjahr

Die von Bures eingesetzte Arbeitsgruppe hat die Grundlagen für die Ausschreibung erarbeitet, sodass das Ministerium jetzt an das Feintuning geht. Dazu führe man mit allen Beteiligten Gespräche. „Wir wollen die Ausschreibungen im Frühjahr starten“, sagte Stöger-Sprecherin Andrea Heigl zur „Presse“. In den Genuss der Fördermittel sollen nicht nur die Telekom Austria, T-Mobile und Hutchison kommen, sondern alle einschlägigen Anbieter wie Kabelnetzbetreiber. (eid)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.12.2014)

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