Geplantes Online-Angebot von Ö3 von Medienbehörde untersagt

Die Medienbehörde KommAustria stuft die von Ö3 geplante Online-Plattform als Fernsehprogramm ein und sieht sie daher "nicht von Gesetz" gedeckt.

Der ORF muss seine Pläne zu Ö3-Live/Visual vorerst auf Eis legen. Die Medienbehörde KommAustria kam zu dem Schluss, dass ein "bebildertes Radio", das Musikvideos und Livebilder aus dem Ö3-Studio zum Inhalt hat, mit einem Fernsehprogramm gleichzusetzen ist. "Eine derartige Erweiterung des ORF-Angebots ist vor dem Hintergrund des geltenden ORF-Gesetzes jedoch nicht möglich. Der Antrag des ORF auf Genehmigung der Erweiterung seines Online-Angebots war daher von der Medienbehörde abzuweisen", heißt es im Bescheid.

Der Versorgungsauftrag des ORF sei laut Behörde eindeutig geregelt: "Da die Anzahl der Fernsehprogramme, egal ob sie terrestrisch, über Satellit oder online verbreitet werden, bundesweit auf die bestehenden Programme ORF eins und ORF 2 sowie die beiden Spartenprogramme beschränkt sei, komme die Einführung eines weiteren öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramms (Ö3-Live/Visual) nicht in Betracht."

Verbot wirft ORF in "mediale Steinzeit"

Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) übte an den Plänen wiederholt Kritik und warnte vor weiteren Marktverzerrungen zugunsten des ORF. Im ORF argumentierte man, dass es neue multimediale Angebote für das Publikum brauche und man den öffentlich-rechtlichen Sender nicht in die mediale Steinzeit zurückdrängen dürfe. Der aktuelle Bescheid der KommAustria ist noch nicht rechtskräftig.

Es ist nicht die erste Meinungsverschiedenheit zwischen dem ORF und der KommAustria. Auch bei der Nutzung von Facebook und Co. vertrat die Medienbehörde den Standpunkt, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht mit dem geltenden ORF-Gesetz in Einklang seien. Über 39 Angebote des ORF auf Facebook wurden beanstandet. Erst der VfGH zog einen Schlussstrich unter die Debatte und erlaubte dem Sender die Nutzung der Plattform.

(APA/Red. )

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