Studie: Facebook missachtet europäisches Recht

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Facebook hat kürzlich seine Datenschutzregeln reformiert. An deren rechtlicher Bedenklichkeit ändert das nichts, urteilen die Autoren einer belgischen Studie.

Die im Jänner von Facebook geänderten AGB und Datenschutzbestimmungen haben nicht nur zahlreiche Nutzer verärgert, sondern auch Verbraucherschützer auf den Plan gerufen. Und zurecht, wie es scheint. Dass die Änderungen gegen europäisches und belgisches Recht verstoßen, belegt nun eine Studie der Freien Universität Brüssel und der Katholischen Uni Löwen.

Den Verfassern der Studie zufolge handelt es sich bei den neuen Datenschutzregeln lediglich um Erweiterungen. Daher verstoßen diese auch weiterhin gegen europäische Verbraucherrechte. Facebook nimmt den Nutzern damit noch mehr Kontrolle darüber, inwieweit ihre Inhalte kommerziell genutzt werden. Im Gegenteil, Facebook räumt sich selbst das Recht ein, die Kommentare, Likes und sonstigen Bewegungen auf der Plattform noch genauer zu analysieren, um gezielter Werbung einblenden zu können. Facebook kann künftig nicht nur die Facebook-Aktivitäten zur Analyse heranziehen, sondern auch Internetseiten außerhalb Facebooks.

Diese Ausweitung bedeutet den Autoren zufolge eine Überforderung der Nutzer. Man hat zwar die Möglichkeit sich diesen Auswertungen teilweise zu entziehen, dafür muss man "sich durch die umfassenden Einstellungen klicken wie zum Beispiel die Privatsphäreinstellungen, App-Berechtigungen, Werbeanzeigen und Follower-Funktionen".

App greift noch weiter in die Privatsphäre

Im Gegensatz zur Desktop-Version lassen sich in der App die Standort-Einstellungen nicht deaktiveren. Diese müssen am Smartphone direkt, also im Betriebssystem deaktiviert werden. Sobald man aber einen Kartendienst nutzt, braucht man wiederum GPS. Und sobald dieses aktiviert ist, weiß auch Facebook wieder wo man sich zur Zeit aufhält.

Kritisiert werden auch die Formulierungen der Datenschutzbestimmungen. Den Juristen zufolge seien diese unverständlich und unklar. Das sei ein weiterer Punkt neben zahlreichen Verstößen gegen europäisches Verbraucherrecht: "Eine Vertragsklausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde, ist als missbräuchlich anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Pflichten der Vertragspartner verursacht".

Facebook und die Datenschutz-Kritik

Für das von Mark Zuckerberg gegründete Netzwerk sind diese Vorwürfe nicht neu. Die irische Datenschutzbehörde, kritisierte diese nach zahlreichen Beschwerden bereits 2011 erstmals. 46 Punkte galt es nachzubessern.

Auch der Österreicher Max Schrems kämpft seit knapp drei Jahren gegen Facebook und den Datenschutzbestimmungen des Unternehmens. Im August 2014 reichte Schrems Klage ein, die von über 25.000 Menschen unterstützt wird. Am 9. April wird vor einem Wiener Gericht entschieden ob die Klage überhaupt zulässig ist.

>> Studie der Freien Universität Brüssel und der Katholischen Uni Löwen

>> Zum Bericht von Focus.de

(bg)

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