Deutsche Koalition führt Datenspeicherung auf Vorrat wieder ein

Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherungimago/Christian Ohde
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Der neue Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass die die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten verwendet werden dürfen.

Verbindungsdaten zur Telefon- und Internetkommunikation der Bürger sollen in Deutschland künftig zehn Wochen lang systematisch gespeichert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor, den das Kabinett nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch gebilligt hat. Für Standortdaten soll demnach eine vierwöchige Speicherfrist gelten.

Nach dem Gesetzentwurf dürfen die Behörden die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben.

Von der Speicherung ausgenommen sind E-Mails. Auch die Inhalte der Kommunikation sowie die von Bürgern aufgerufenen Internetseiten sollen nicht gespeichert werden. Auch die Daten von Berufsgeheimnisträgern - etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten - dürfen nicht verwertet werden.

Bußgeld droht

Die Telekommunikationsfirmen sollen verpflichtet werden, bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, dazu einen Server im Inland zu benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich zu löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren schwer umstritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben dazu 2014 gekippt - wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das deutsche Verfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen.

Mit dem jetzt gebilligten Gesetzentwurf werden die Richtlinien umgesetzt, die die Bundesminister für Justiz und Inneres, Heiko Maas (SPD) und Thomas de Maiziere (CDU), im April vorgelegt hatten. Der Entwurf ist aber in der SPD weiter umstritten.

In Österreich fordert Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ebenfalls eine Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung. Koalitionspartner SPÖ und einige Oppositionsparteien lehnten den Vorschlag bisher strikt ab.

(APA/AFP/dpa)

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