Google kritisiert Urheberrechtsnovelle

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The Google home page is shown on Google´s latest version of the Android operating system, Honeycomb, on a Motorola Xoom tablet device in Mountain View(c) REUTERS (BECK DIEFENBACH)
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Der Gesetzentwurf sei "verfehlt", meint der Internet-Konzern. Kritik gibt es insbesondere am vorgesehenen Leistungsschutzrecht für Zeitungen und Zeitschriften.

Der Internet-Riese Google übt Kritik an der geplanten Novelle des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere am vorgesehenen Leistungsschutzrecht für Zeitungen und Zeitschriften. Der Suchmaschinen-Betreiber spricht von einem "verfehlten" Vorschlag. Die lange diskutierte und erwartete Urheberrechtsnovelle wurde am Dienstagnachmittag in Begutachtung geschickt und soll im Oktober in Kraft treten. Sie bringt neben der umstrittenen Festplattenabgabe auf "Speichermedien jeder Art" für Privatkopien das von Verlagen lange geforderte Leistungsschutzrecht. Das bedeutet: Werden Inhalte von Zeitungen oder Zeitschriften in Suchmaschinen oder auf Webseiten von Newsaggregatoren verwendet, ist für diese Nutzung künftig ein Entgelt zu entrichten, ansonsten besteht ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber. Die Ansprüche und Vergütungen sollen über eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

"Herausgeber von journalistischen Angeboten im Netz haben bereits alle technischen Möglichkeiten, um festzulegen, ob und wie ihre Inhalte in Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren angezeigt werden", meinte Google Österreich-Sprecher Wolfgang Fasching-Kapfenberger. "Wir halten den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für verfehlt, da es unserer Meinung nach für die Zukunft des Journalismus deutlich besser ist, zusammen zu arbeiten als neue Gesetze aufzustellen." Google setze jedenfalls weiter auf Kooperation mit der Verlagswelt und "auf unsere bestehenden, starken Partnerschaften mit einer Vielzahl von Verlagen in Österreich und Europa."

Medienrechtsexperten halten die von der Regierung vorgeschlagene Abwicklung für schwer umsetzbar. Zudem dürfte den Verlegern der Vorschlag nicht weit genug gehen, schätzen Medienrechtsexperten. Der Entwurf zum Leistungsschutzrecht sei eher zahnlos, keine wirkliche Verbesserung zu Deutschland, wo die Einführung eines Leistungsschutzrechts de facto keine Wirkung zeigte, und die Abwicklung über Verwertungsgesellschaften werde in der Praxis schwer umsetzbar sein, so die erste Analyse durch einen Medienrechtsexperten. Der Umstand, dass sich die Vergütung für Zeitungsinhalte "nur" auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren bezieht, könnte darüber hinaus als Freibrief missverstanden werden, dass andere Dienstleister wie Medienbeobachter Inhalte von Verlagen plötzlich ohne Vereinbarung nutzen können, so die Kritik.

Festplattenabgabe "Schritt in die richtige Richtung"

Bei den Österreichischen Verwertungsgesellschaften ist man mit dem Vorschlag auch noch nicht zufrieden. "Mit der Klarstellung der bestehenden Leerkassettenvergütung hin zu einer Speichermedienvergütung hat die Regierung zwar einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan. Leider hat das starke Lobbying des Elektrohandels aber zu einem völlig unausgegorenen Entwurf geführt, der weit hinter den Erwartungen der Künstler und Kunstschaffenden zurückbleibt."

Wesentliche Punkte wie die verfassungs- und europarechtswidrige Begrenzung der Tarife sowie eine Gesamtdeckelung des jährlichen Aufkommens seien demnach "leider gar nicht im Interesse der heimischen Kulturschaffenden", hieß es seitens der Verwertungsgesellschaften. Auch IG Autoren-Vorsitzender Gehard Ruiss sieht noch einige "Problemstellen" im Gesetzesentwurf.

Neos lehnen Festplattenabgabe ab

Kritik kam auch von den Neos. "Leider haben wir nur ein Jahr Freiheit vor der Festplattenabgabe gewonnen", meinte Neos-Mediensprecher Niko Alm. "Offensichtlich hat sich die Bundesregierung von den Lobbyorganisationen breit treten lassen. Nun versucht sie verzweifelt vom Fehlen einer zukunftsorientierten Urheberrechtsreform abzulenken, indem sie allen Telefon-, Computer-und Kameranutzern Geld abpresst."

Ein noch gravierenderes Missverstehen der Funktionsweisen des Internet gebe es beim Leistungsschutzrecht. "Ein innovationsfeindliches Gesetz, das schon in Deutschland mit Pauken und Trompeten gescheitert ist, einzuführen, wird auch in Österreich erwartbare Ergebnisse bringen. Der Versuch, das Verlinken von Inhalten im Internet kostenpflichtig zu machen muss scheitern", so Alm.

"Autorenfeindliche Novelle"

Ablehnung kam auch vom Österreichischen Journalisten Club (ÖJC). Die Novelle sei autorenfeindlich und fördere vor allem die Rechte der Verlage. "Diese autorenfeindliche Novelle fördert im klassischen Sinne die Rechte der Verlage, aber nicht die der Autoren, die den Content schaffen", so der ÖJC.

(APA)

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