YouTube setzt sich vor Gericht gegen Gema durch

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Die Google-Tochter ist laut Ansicht des Landgerichts München nicht für die hochgeladenen Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich.

Seit über zehn Jahren ist die Videoplattform YouTube online und mehr als sechs Jahre dauert nun der Streit zwischen der Google-Tochter und der Musikverwertungsgesellschaft an. Nun konnte die Plattform einen entscheidenden Etappensieg erringen. Es muss der deutschen Musikverwertungsgesellschaft Gema keine Gebühren für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen. Das Landgericht München hat am Dienstag eine Klage der Gema abgewiesen, wie beide Prozessparteien mitteilten.

Im Gegensatz zu Online-Medien, die nach EU-Recht sehr wohl für die Kommentare von Nutzern in die Pflicht genommen werden können, wird YouTube als sogenannter Host-Provider nicht verantwortlich gemacht. Es bietet lediglich die Plattform und kann daher nach Auffassung des Landgericht München nicht für hochgeladene Inhalte finanziell haftbar gemacht werden.

Ein langjähriger Streit - kein Ende in Sicht

Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren. Nahezu seit dem Start in Deutschland streiten sie mit Google darüber, wie viel Geld Musiker bekommen sollen, wenn ihre Videos online angesehen werden. 2010 erklärte die Gema die Verhandlungen für gescheitert und wählte den Weg vor Gericht.

Wegen der fehlenden Einigung sind viele Musik-Clips für deutsche Internetnutzer nicht verfügbar. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich daran in naher Zukunft etwas ändern wird. Für die Gema besteht die Möglichkeit in Berufung gehen zu können. Sollte man diesen Weg nicht einschlagen, ist offen, ob die Verwertungsgesellschaft sich künftig direkt an die Nutzer via Abmahnungen wenden wird.

(APA/Dpa/Red. )

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