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Pirate-Bay-Fans attackieren Konto von Industrie-Anwalt

13.05.2009 | 10:53 |   (DiePresse.com)

Durch minimale Überweisungen sollen Transaktions- und Personalkosten anfallen. Ziel des "DDo$-Angriffs" ist es, der Kanzlei finanziell zu schaden. Danach wollen die Angreifer das Geld zurückverlangen.

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Der Prozess um das Filesharing-Portal "The Pirate Bay" verursacht weitere Nachbeben. Sympathisanten der vier erstinstanzlich verurteilten Schweden wollen die Anwaltskanzlei von Peter Danowsky, der in der Verhandlung die Musikindustrie vertrat, schädigen. Das Konto der Kanzlei soll mit minimalen Zahlungen überschwemmt werden. Anschließend wollen die Piraten-Fans  das Geld wieder zurückfordern. Der Kanzlei würde daraus finanzieller Schaden erwachsen.

DDo$-Attacke kostet Kanzlei

Die Vorgehensweise hat schon den Spitznamen "Distributed Denial of Dollars" (DDo$) erhalten, in Anlehnung an die "Distributed Denial of Service" (DDoS)-Attacke, mit der Hacker gerne Server lahmlegen. Das Konto der Kanzlei darf pro Jahr nur 1000 Gratis-Transaktionen durchführen. Jede weitere kostet 2 Schwedische Kronen (rund 0,09 Euro). Die Sympathisanten wollen der Kanzlei je 1 Krone überweisen, wodurch der Kanzlei ab 1000 Einzahlungen je 1 Krone pro Transaktion erwachsen würden. Im Anschluss wollen die Angreifer die Überweisung als fehlerhaft bezeichnen, wodurch sie ihr Geld zurückerhalten und der Kanzlei weitere Gebühren anfallen.

Personalkosten durch Massenüberweisungen

Danowskys Kanzlei ist ein vergleichsweise kleines Unternehmen. Schwedische Gesetze verpflichten sie daher, jede Transaktion per Hand in die Bücher einzutragen. Dadurch würden neben den Bankgebühren noch zusätzliche Personalkosten für die Kanzlei anfallen. Als zusätzlichen Hohn sollen die Überweisungen der Angreifer mit "Internet-Gebühr" gekennzeichnet werden.

Anwalt droht mit Anzeigen

Wer genau hinter der Idee steckt, ist nicht geklärt. Cnet vermutet, dass es sich um einen der vier Gründer von "The Pirate Bay", Gottfrid Svartholm Warg handelt. Ob die Piraten-Fans mit der Aktion Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten. Danowsky bestätigte, dass bereits einige Zahlungen auf das Konto seiner Kanzlei eingegangen seien. Da die Namen der Überweisenden auf den Zahlungsbelegen ersichtlich seien, könnte man gegen sie Anzeige wegen Belästigung einbringen.

Pirate-Bay-Betreiber müssen zahlen

Mittlerweile beginnt die Schwedische Justiz, die 2,74 Millionen Euro an Schadenersatzforderungen der Musikindustrie von den verurteilten Pirate-Bay-Betreibern einzutreiben. Zwar sind die vier Schweden in Berufung gegangen. Bis zu einer Entscheidung der nächsten Instanz müssen aber Zahlungen erfolgen. Peter Sunde, einer der Betreiber, erklärte gegenüber der schwedischen Tageszeitung Dagens Nyheter, er hätte den Zahlungsbescheid in den Schredder geworfen. Und ergänzte: "Ich habe das Geld nicht."

(db)

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9 Kommentare
Gast: Crusader
14.05.2009 07:47
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hack, crack and smack`em

Die Internetcommunitie soll der Industrie mal zeigen wo "Der Bartl den Most herholt".
Übrigens der "DDo$" ist eh nur ein netter Schuß vor den Bug - vergleichsweise echt harmlos.

Gast: Walter
13.05.2009 17:53
0 0

In Österreich:

Wissentliche Zahlung einer Nichtschuld kann nicht zurückgefordert werden. Ob¿s dort auch so ist, weiß ich nicht. Aber grundsätzlich finde ich diese Vorgehensweise sehr unsympathisch. Man könnte auch sagen, dass den Pirate Bay Betreibern und Sympathisanten jedes Mittel recht ist, um ihre Interessen durchzusetzen. Es gibt immerhin ein Urteil als Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Pirate Bay demonstriert damit, dass sie sich nicht im Geringsten um die Gesetze kümmern.

Antworten Gast: Gesetzgeber
14.05.2009 12:44
0 0

Wer macht denn die Gesetze?

Und wer bedarf des Schutzes gegen sie?

Nicht berücksichtigt wird dabei das Grundrecht auf Selbstverteidigung!

Welches Recht ist nun höher einzustufen?

Ophicus
14.05.2009 14:13
0 0

Re: Wer macht denn die Gesetze?

So ein Blödsinn.

Die Gesetze macht nicht der Anwalt, sondern das Parlament. Der Angriff geht also jedenfalls daneben.

Es gibt auch kein Grundrecht auf Selbstverteidigung. Im Gegenteil, das Gewaltmonopol des Staates ist wichtigste Grundlage der westlichen Rechtssysteme. Klar, es gibt die Notwehr. Aber eine Racheaktion nach einem verlorenen Prozess fällt da sicher nicht darunter.

Selbstverteidigung gegen Gesetze nennt sich Revolution. Die ist ethisch (nicht rechtlich) unter gewissen Umständen gerechtfertigt, aber die liegen hier nicht vor.

Der Betrieb einer Tauschbörse zur Weitergabe geschützter Inhalte ist nicht nur nicht geschützt sondern geht gerade gegen das Menschenrecht auf Schutz des Eigentums.

Eventuell wurde in diesem Fall das Recht auf ein faires Verfahren und einen unabhängigen Richter verletzt. Dafür gibt es aber die Möglichkeit des Instanzenzuges - notfall bis zum EGMR in Straßburg. Für eine Revolution wäre es also jedenfalls zu früh.

Antworten Gast: krätzn
13.05.2009 19:49
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Re: In Österreich:

rechtmäßiges urteil? wer weiß

der richter war ja lobbyist der unterhaltungsindustrie... das macht ein ganz schlechtes bild von dem prozess und deutet drauf hin, dass die zweite instanz für die musikindustrie nicht so lustig wird...

unabhängig davon ist die aktion ein schwachsinn, keine frage!
schaut ja auch dämlich aus, wenn man vor gericht gewinnen will und dann zu sowas aufruft... noch dazu triffts den falschen, der anwalt is echt nicht der, der vom urteil profitiert... sein honorar hätt er so oder so gekriegt!

auch wenn ich DDo$ recht witzig find, vom namen her :)

Gast: auch ein anwalt
13.05.2009 13:41
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bitte auch auf mein konto einzahlen...

ich rechne dann mit meinem schadenersatzanspruch gegen den "rückforderungsanspruch" auf. auch kleinvieh macht mist - fast wie ein geldscheisser im keller ;-)

Ophicus
13.05.2009 14:27
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Re: bitte auch auf mein konto einzahlen...

Würde mich aber auch sehr überraschen, wenn irgendwer sich darauf einlassen würde seine Krone einzuklagen, wenn die Kanzlei die nicht mehr her gibt.

Funktioniert aber nicht, wenn man für jede Krone die man bekommt zwei zahlen muss. Da verdient nur die Bank.

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Etwas abenteuerlich..

In Oesterreich hat ein Anwalt einen Schadenersatzprozess wegen unverlangter Fax-Werbung gewonnen...
Mit Geld-Spamming wuerde es wohl ähnlich sein!

Antworten Gast: Grisu
13.05.2009 14:37
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Re: Etwas abenteuerlich..

Das Geld ist aber keine Werbung. Gegen Spam gibt es eigene Gesetze, die diesen als illegal erklären, das gibt es wohl beim Überweisen nicht.

Lustig ist die Variante mit der Anzeige, die gibt die DDo$-Attacke mit noch größerem Aufwand and den Staat weiter.

Bin gespannt, wie das weitergeht.

BTW: Den Anwalt anzugreifen, finde ich unfair.