Google will "Recht auf Vergessen" nur in Europa

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An illustration picture shows projection of binary code on man holding aptop computer in Warsaw(c) REUTERS (� Kacper Pempel / Reuters)
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Das Internet vergisst nicht, außer man lebt in Europa, dann muss zumindest Google Einträge löschen. Weltweit wäre es laut Google Einschränkung der Freiheit im Netz.

Das Recht auf Vergessenwerden, also das Löschen von Suchergebnissen im Netz gibt es nur für europäische Nutzer von Google. Eine weltweite Umsetzung will Google aber nicht umsetzen. Eine entsprechende Forderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL wies man zurück. Kein Land dürfe kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreife, erklärte Googles Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 das Recht auf Vergessenwerden im Internet festgeschrieben. Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen seitdem in Europa Links zu Netzinhalten, die gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen, zumindest in berechtigten Fällen auf Antrag aus ihren Suchanzeigen löschen.

Konkret bedeutet dies, dass Google auf Verlangen der Betroffenen zwar Links zu persönlichen Informationen im Internet auf seinen nationalen Seiten löscht. Von der für Frankreich eingerichteten Suchmaschine google.fr oder auch anderen europäischen Seiten sind diese Informationen dann nicht mehr abrufbar, vom weltweiten Angebot google.com oder von anderen nicht-europäischen Google-Seiten aber sehr wohl.

Viele Anfragen aus Frankreich

Google veröffentlicht einen sogenannten Transparenzbericht zu den Anträgen auf Löschung von Links. Demnach erhielt das Unternehmen für Frankreich bisher rund 60.000 Anträge zu rund 204.000 Links. Insgesamt waren es 290.000 Anträge für rund eine Million Weblinks.

Bei der Datenschutzbehörde CNIL gingen in der Folge hunderte Beschwerden von Menschen ein, denen Google das Löschen von Links zu persönlichen Angaben verweigert hatte. Im Juni forderte die CNIL das US-Unternehmen daher auf, dies nachzuholen, und drohte im Falle einer Weigerung mit Sanktionen. Google gestand dies aber lediglich auf europäischer Ebene zu. Der Google-Datenschutzbeauftragte Fleischer verwies darauf, dass 97 Prozent der französischen Internetnutzer europäische Versionen der Suchmaschine aufriefen.

Am Donnerstag erklärte Fleischer, die Forderung aus Frankreich sei eine "besorgniserregende Entwicklung". Es drohten "ernste abschreckende Wirkungen im Netz". Sollten die Vorschläge der CNIL tatsächlich als Standard für das Internet eingeführt werden, "dann gäbe das ein Wettrennen in den Abgrund. Dann wäre das Internet letzten Endes nur so frei wie der am wenigsten freie Ort auf dieser Welt."

"Aus Prinzip" weise Google daher die Forderung der französischen Datenschutzbehörde zurück und bitte sie, ihre formelle Prüfung zurückzunehmen. Die CNIL bestätigte auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass fristgerecht eine Reaktion von Google eingegangen sei. Diese werde nun in der vorgegebenen Frist von zwei Monaten geprüft. Die CNIL behalte sich "die Möglichkeit einer Strafphase" vor, hieß es weiter. In diesem Fall droht Google ein Bußgeld von bis zu 150.000 Euro. Der Konzern machte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 66 Milliarden Dollar.

(APA/AFP)

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