Sieg für Schrems: EuGH kippt Datenabkommen mit USA

REUTERS
  • Drucken

Es begann mit dem Kampf des Österreichers Max Schrems gegen Facebook. Nun hat der EuGH das "Safe Harbour"-Datenabkommen für unzulässig erklärt, weil Nutzer nicht ausreichend geschützt werden.

Die persönlichen Daten europäischer Internet-Nutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg geurteilt. Deshalb wurde die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA ("Safe Harbor") gekippt.

Ende September hatte der EuGH-Generalanwalt Yves Bot bereits festgestellt, dass er das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für ungültig hält. Angestoßen wurde die Überprüfung des Abkommens durch den österreichischen Juristen Max Schrems, der vor drei Jahren den "Verein zur Durchsetzung des Grundrechts auf Datenschutz": "Europe versus Facebook" gründete.

Das im Jahr 2000 geschlossene Abkommen diente dazu, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern ohne weiterer Kontrolle in die USA übertragen werden können. Zum damaligen Zeitpunkt ging man davon aus, dass US-Unternehmen einen adäquaten Datenschutz, auch wenn dieser sich markant von europäischen Bestimmungen unterscheidet, bieten kann.

Weitreichende Konsequenzen

Durch die Aufdeckung von PRISM (der flächendeckenden Überwachung durch die NSA, Anm.) sei dieser Schutz laut EuGH aber nicht mehr gegeben.

Die Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen mit sich bringen - nicht nur für Facebook. Unternehmen, die ihre Daten in die USA übertragen, könnten das künftig nicht mehr unter dem "Safe Harbour"-Prinzip machen. Nun könnte es sein, dass die Datensicherheit Fall für Fall einzeln geprüft werden muss. Dafür zuständig wäre dann die österreichische Datenschutzbehörde BSD. „Jeder geschäftliche Transfer würde künftig der Genehmigung einer nationalen Behörde unterliegen. In Österreich müsste also die Datenschutzbehörde (DSB) über jeden einzelnen Antrag gesondert entscheiden“, sagte ihr stellvertretender Leiter, Matthias Schmidl vergangene Woche im Gespräch mit "Die Presse". Bearbeitungen könnten je nach Sachlage bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen - mindestens aber mehrere Wochen.

Nicht nur Facebook betroffen

Nicht nur Facebook, sondern auch andere US-Firmen wie Google oder Apple sind von dem Rechtsspruch betroffen, da auch sie keine User-Daten aus der EU in den USA speichern dürften.

Max Schrems ging gegen die Übermittlung von Facebook-Daten in die USA mit einer Klage vor, da spätestens seit Bekannt werden der NSA-Affäre deren Sicherheit nicht mehr gegeben gewesen sei. Ende September hatte bereits der EuGH-Generalanwalt festgestellt, dass er das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für ungültig hält. Jetzt kam der EuGH ebenfalls zu dem Schluss, dass Server in den USA kein "sicherer Hafen" für die Daten von EU-Bürgern sind.

Um 15 Uhr am heutigen Dienstag wollen der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident Frans Timmermans und EU-Konsumentenschutzkommissarin Vera Jourava eine Pressekonferenz abhalten, um über den weiteren Ablauf zu informieren. 

>> Max Schrems im Interview mit "Die Presse"

(APA/DPA/Red. )

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Leitartikel

Der Bürger ist nicht wehrlos gegen den Übermut der Macht

Es hat einen furchtlosen Studenten aus Österreich gebraucht, um das System der US-Massenspionage auszuhebeln. Ein Grund zur Freude – und zur Scham.
-
Internet

Der Student, der Facebook Manieren beibrachte

Der österreichische Jurist Max Schrems hat dem
IT-Konzern seine datenschutzrechtlichen Grenzen aufgezeigt.
Internet

US-Sicherheit hat Vorrang

Erfordernisse der nationalen Sicherheit und des öffentlichen Interesses stehen in den USA vor der Safe-Harbour-Regelung.
Leitartikel

Der Bürger ist nicht wehrlos gegen den Übermut der Macht

Es hat einen furchtlosen Studenten aus Österreich gebraucht, um das System der US-Massenspionage auszuhebeln. Ein Grund zur Freude – und zur Scham.
Er hat viel bewegt. Der Datenschutzexperte Max Schrems brachte die Facebook-Causa vor den Gerichtshof der EU.
Wirtschaftsrecht

Datenschutz: Was bringt das Ende von Safe Harbor?

Nächste Woche entscheidet der EuGH über die Causa Max Schrems gegen Facebook. Seine Entscheidung hat für viele europäische Unternehmen weitreichende Folgen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.