Google erhält 350.000 Löschanträge - 6317 aus Österreich

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Seit Mai 2014 muss Google Links aus der Google-Suche entfernen - nach eingehender Prüfung. 42 Prozent der 350.000 Anträge wurde stattgegeben.

Seit 18 Monaten muss Google Links, die eine Verletzung der Privatsphäre darstellen, aus dem Suchindex löschen. Knapp 350.000 Löschanträge sind seitdem eingegangen. Die meisten der 348.085 Anträge zur Löschung von Suchergebnissen seien aus Frankreich und Deutschland eingegangen, teilte das Unternehmen mit. Mit 6317 Anträgen bewegt sich Österreich im Mittelfeld. Auch mit der Anzahl der erreichten Löschungen. Über 47 Prozent der eingereichten Links sind nun nicht mehr über Google auffindbar.

Insgesamt seien 1,23 Millionen Internetadressen überprüft worden, von denen 42 Prozent aus den Google-Suchergebnissen in Europa entfernt worden seien.

Das Internet vergisst nicht

Ein Löschen bedeutet aber nicht zwingend, dass der betreffende Beitrag nicht mehr über Google gefunden werden kann. Die Beiträge, Fotos und andere Inhalte bleiben auf den jeweiligen Plattformen, auf denen sie veröffentlicht werden erhalten, also auf den jeweiligen Internetseiten selbst. Bei einer Personensuche via Google taucht das Ergebnis zwar nicht mehr auf, aber in einem anderen Suchkontext möglicherweise schon.

Der EuGH hatte entschieden, dass europäische Internetnutzer grundsätzlich das "Recht auf Vergessen" bei Suchmaschinen wie Google haben. Seit Ende Mai 2014 können Betroffene bei Google Anträge stellen, um Links aus den Suchergebnissen des Konzerns löschen zu lassen.

Aus dem aktuellen Bericht von Google geht hervor, dass in Frankreich 73.399 Anträge gestellt wurden, die sich gegen knapp 250.000 Links richteten. In Deutschland bemühten sich Nutzer demnach in 60.198 Fällen um Löschung, betroffen waren gut 220.000 Internetadressen.

Bedürfnisse bleiben die selben

Bereits im ersten Transparenzbericht zeigte sich, dass Nutzer vor allem Querverweise auf Facebook gelöscht wissen wollen. Auch knapp ein Jahr später (der erste Transparenzbericht erschien im Oktober 2014) ist Facebook der Antragsgrund Nummer eins. 

Auch gibt Google Aufschluss darüber, welche Suchergebnisse gelöscht werden und welche nicht: "Wir haben ein Ersuchen von einer Frau erhalten, einen Artikel von vor zehn Jahren über den Mord an ihrem Ehemann zu entfernen, in dem ihr Name genannt wird. Wir haben die Seite aus den Suchergebnissen für ihren Namen entfernt." Grundsätzlich lässt sich erkennen, dass Google Anfragen stattgibt, bei denen Opfer von Straftaten oder auch deren Angehörige um die Löschung eines Links bitten. Straftäter selbst haben bei Google in den meisten Fällen ein Nachsehen.

>> Hier geht es zum Transparenzbericht von Google

(APA/AFP/Red.)

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