Google muss viel löschen

The new Google logo is seen at the Google headquarters in Mountain View, California
The new Google logo is seen at the Google headquarters in Mountain View, CaliforniaREUTERS
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Nach einem EuGH-Urteil wurde die Suchmaschine mit Anträgen überhäuft. 350.000 verlangten die Löschung von Daten und Links.

Brüssel/Paris. Es war ein Urteil, mit dem der US-Konzern Google vermutlich nicht gerechnet hat: Im Mai des Vorjahres entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass das „Recht auf Vergessen“ der europäischen Internet-User über den kommerziellen Interessen der Suchmaschine steht. Seit dem richtungsweisenden EuGH-Richtspruch können User bei Google die Löschung gewisser Inhalte beantragen – und wie aktuelle Zahlen belegen, tun sie dies mit großer Leidenschaft. Laut einer Statistik, die der US-Internetriese soeben veröffentlicht hat, sind bei Google seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung insgesamt 348.085 Anträge zur Löschung von Online-Inhalten eingegangen, die von der Suchmaschine angezeigt wurden.

Insgesamt habe man in dem Zusammenhang 1,23 Millionen Internetadressen (sogenannte URLs) überprüft, teilte Google mit. Das Gros der Löschanträge hing mit Facebook zusammen: Demnach ersuchten überdurchschnittlich viele User um die Löschung von Links zu persönlichen Profilen des sozialen Netzwerks aus den Suchergebnissen bei Google. Die meisten Anträge kamen übrigens nicht von den gemeinhin als internetskeptisch charakterisierten Deutschen, sondern von den Franzosen: Laut Google kamen gut 73.000 Ansuchen aus Frankreich und nur rund 60.000 aus Deutschland. Aus Österreich wurden insgesamt 6317 Anträge gezählt, die insgesamt 23.088 URLs betrafen.

Die Zahlen wurden im Rahmen des halbjährlich vorgelegten Transparenzberichts publik gemacht, dieser enthält auch Beispiele von Anfragen, denen nicht stattgegeben wurde – beispielsweise aus Österreich, wo Google von einem des Geschäftsbetrugs beschuldigten Paar ersucht wurde, Artikel zu löschen, in denen über das Verbrechen berichtet wurde. „Wir haben die Seiten nicht aus den Suchergebnissen gelöscht“, heißt es in dem Bericht. Stattgegeben wurde indes dem Ersuchen eines Belgiers, einen Artikel zu löschen, in dem darüber berichtet wurde, dass der Betroffene in den vergangenen fünf Jahren wegen einer schweren Straftat verurteilt wurde – dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wurde, kam indes nicht vor.

Vor allem personenbezogene Daten

Diese Einzelbeispiele führen zurück zum Ursprung der EuGH-Causa: Den Stein ins Rollen gebracht hatte nämlich ein spanischer Geschäftsmann, dessen Grundstück Ende der 1990er-Jahre zwangsversteigert wurde – eine längst verjährte Episode, die in Internet-Suchergebnissen nach wie vor prominent platziert war. Die überwiegende Mehrzahl der Ansuchen an Google hat allerdings nichts mit Rechtsangelegenheiten zu tun, gut neun Zehntel betreffen persönliche Daten. Neben Facebook kamen auch YouTube (das Google gehört) sowie Twitter in den Löschanträgen überdurchschnittlich oft vor. (la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2015)

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