BERLIN.„Die Würde eines Kindes gilt online genauso wie offline“, sagt Deutschlands Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und nennt das soeben vom Bundestag verabschiedete Gesetz ein „Signal für die Rechte der Kinder“. Der Zugriff auf Internetseiten mit Kinderpornografie soll nach dem Willen der großen Koalition in Zukunft massiv erschwert werden. Das Gesetz verpflichtet alle großen Internetanbieter in Deutschland, bedenkliche Seiten durch ein Stoppschild zu blockieren.
Dazu soll das Bundeskriminalamt (BKA) den Unternehmen laufend aktualisierte Listen mit Adressen zur Verfügung stellen. Bevor sie auf der Sperrliste auftauchen, will man aber versuchen, die Webseiten löschen zu lassen. Durch verstärkte internationale Zusammenarbeit soll erreicht werden, dass die Urheber der meist aus dem Ausland gespeisten Seiten aufgespürt und die Inhalte aus dem Netz verbannt werden.
Auf dem Stoppschild wird der Internetnutzer über den Grund der Sperrung informiert und darauf hingewiesen, dass ein Umgehen der Sperre strafbar ist. Nach polizeilichen Schätzungen gibt es in Deutschland täglich rund eine halbe Million Zugriffe auf Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt.
389 Abgeordnete stimmten für das bis zuletzt umstrittene Gesetz, 128 dagegen, 18 enthielten sich. Von der Leyen, die Hauptinitiatorin des Gesetzes, verteidigte es erneut gegen Kritiker – es sei zynisch, in diesem Zusammenhang von Zensur zu sprechen.
Massiver Widerstand
Internetnutzer hatten Bedenken angemeldet, dass durch das Gesetz die Tür für die Ausweitung solcher Sperren auf andere Bereiche geöffnet werde; im Internet wurden binnen weniger Tage 130.000 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt. Ursula von der Leyen wurde zur „Zensursula“. Auch Datenschützer leisteten Widerstand, ebenso die Opposition.
Um den Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen, hatten sich Union und SPD vergangene Woche auf Änderungen geeinigt. Anders als ursprünglich vorgesehen werden die Daten eines Users beim Klick auf ein Stoppschild nicht für eine Strafverfolgung gespeichert werden. Nutzer, die durch Zufall dorthin geraten sind, dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Außerdem wurde das Gesetz auf drei Jahre befristet. Ein unabhängiges Kontrollgremium soll die BKA-Listen regelmäßig überprüfen, um Missbrauch zu vermeiden.
■Zahlreiche europäische Staaten sperren Webseiten, die Kinderpornos verbreiten: u. a. Frankreich, Italien, Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien und die Schweiz.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.06.2009)
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